• Verhandlungskommission TV-BA vom 28. April in Lauf an der Pegnitz

Bundesagentur für Arbeit

Endlich Ergebnisse

Für die Bundesagentur für Arbeit gibt es einen Verhandlungskompromiss bei den Entgeltverhandlungen. In schwierigen Zeiten wurde ein für alle Seiten ordentliches Ergebnis gefunden.

Arbeitnehmende

Basis ist die Einigung mit Bund und Kommunen für den TVöD, um die alle Seiten monatelang gerungen haben.

Mehr Geld

Die Tabellenentgelte erhöhen sich
zum 1. April 2025         um 3 Prozent, mindestens aber um 110 Euro
zum 1. Mai 2026           um weitere 2,8 Prozent

Die Funktionsstufen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um erst 3,11 Prozent dann um weitere 2,8 Prozent. Um diese Werte steigen auch die Beträge aus dem TVÜ-BA.

Ab 2026 beträgt die Jahressonderzahlung

TE VIII-V95 Prozent
TE IV-II90 Prozent
TE I75 Prozent

Mehr Flexibilität

Damit verbunden ist auch ein Zeit-statt-Geld-Wahlmodell, das es erlaubt, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tagen umzuwandeln. Basis der Berechnung wird das individuelle Stundenentgelt. Die Einzelheiten dazu sind noch zwischen den Tarifvertragsparteien abzustimmen.

Mehr Zeit

Mehr Sicherheit gibt es bei dem Thema Gleitzeit und Kappungsgrenzen. Ab dem 1. Juli 2025 haben Abbau und Ausgleich auf dem Gleitzeitkonto absoluten Vorrang vor jeder Art von Stundenkappung. dbb und BA haben sich darauf verständigt, dass es Aufgabe der Führungskräfte ist, für einen ausgeglichenen Stundensaldo zum Ende des Ausgleichszeitraums zu sorgen.

Mehr Urlaub

Der Urlaubsanspruch erhöht sich ab 2027 für Arbeitnehmende und Nachwuchskräfte auf 31 Tage. Unser Ziel eines zusätzlichen Tages Gewerkschaftsurlaubs scheiterte am Widerstand der Arbeitgeberseite.

Sonstiges

Die letzten verbliebenen tarifvertraglichen Unterschiede West zu Ost bei Unkündbarkeit und Befristungen werden nun endlich beseitigt. Die West-Regelungen gelten künftig für alle. dbb und BA haben sich außerdem auf eine tarifvertragliche Neuregelung der Langzeitkonten in der zweiten Jahreshälfte 2025 verständigt.

Nachwuchskräfte der BA

Zum 1. April 2025 und 1. Mai 2026 steigen die Ausbildungsvergütungen um jeweils 75 Euro. Die Vergütung der Studierenden steigt zeitgleich 2025 um 75 Euro und ab 2026 um weitere 30 Euro. Verbesserungen gibt es auch bei Übernachtungskosten an den Studienorten Mannheim und Schwerin. Die monatlichen Pauschalen werden ab Mai z2026 um 45 Euro erhöht. Verbessert wurden auch die Regelungen zur Übernahme. Es wird eine echte Übernahmegarantie für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis für Auszubildende geben. Verbesserungen gibt es auch bei den Verpflegungspauschalen.

Bewertung

“Nach langem Ringen am Verhandlungstisch und auf der Straße gibt es nun einen Kompromiss, der viele Komponenten abdeckt. Es gibt Verbesserungen bei Entgelt, Arbeitszeitsouveränität und Urlaub. Nach dem Abschluss sind die tariflichen Arbeitsbedingungen besser als vorher. Insgesamt wollten wir mehr erreichen, scheiterten aber am Widerstand auf Arbeitgeberseite. Gerade bei den Aufwertungen der Tätigkeiten in den Bereichen Teamleitung, INGA und Fallmanagement hatten wir mehr erwartet,” so Thomas Zeth, Verhandlungsführer am BA-Tariftisch.

Hintergrund

Die Bundesagentur für Arbeit ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes. Tarifrechtlich nimmt sie eine Sonderstellung ein. Es gibt einen zwischen Gewerkschaften und BA ausgehandelten Haustarifvertrag, der die dortigen Besonderheiten berücksichtigt. Insbesondere beinhaltet der Tarifvertrag ein fein ausverhandeltes System zur Eingruppierung. Die Anpassung, Neuausrichtung und Weiterentwicklung dieses Systems im Sinne der Beschäftigten hat sich der dbb zur Aufgabe gemacht.

 

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