Durchbruch geschafft: Anschlussregelung zum TV UmBw vereinbart!

Am 10. Dezember 2010 konnten die Tarifverhandlungen zwischen der dbb tarifunion, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Verteidigung sowie dem Bundesministerium der Finanzen über eine Anschlussregelungen zum Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw) mit wesentlichen Verbesserungen erfolgreich beendet werden.

Die wichtigsten Ergebnisse sind:

  • Der TV UmBw gilt vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2017 mit einer Verhandlungsoption zur Verlängerung. Dies gilt auch für die Härtefallregelung.
  • Bei einer Versetzung außerhalb ihres Einzugsgebietes erhalten die Betroffenen als Ausgleich für den zeitlichen Mehraufwand für die maximale Dauer von vier Jahren einen Freistellungstag pro Kalendervierteljahr.
  • Die persönliche Zulage für das Feuerwehr-, Wach- und Schiffspersonal wird für die Beschäftigten, die 2010 erstmals eine Einkommenssicherung erhalten haben, im Jahr 2011 nicht abgeschmolzen. Bei zukünftig mehreren allgemeinen Entgelterhöhungen in einem Kalenderjahr erfolgt eine Abschmelzung der Zulage im betreffenden Jahr nur bei der ersten Entgelterhöhung.
  • Die Härtefallregelung gilt für alle Beschäftigten und wird materiell von 72 % auf 80 % aufgestockt. Der Renten- sowie VBL Ausgleich wird in voller Höhe durch den Arbeitgeber getragen.

Die Verhandlungskommission der dbb tarifunion stimmte noch am Abend des 10. Dezember 2010 der Tarifeinigung einstimmig zu. Der stellvertretende Vorsitzende und Verhandlungsführer der dbb tarifunion, Helmut Overbeck, zum erfolgreichen Abschluss: "Endlich haben unsere Kolleginnen und Kollegen wieder Rechtssicherheit hinsichtlich der tarifvertraglichen Absicherung ihrer Arbeitsplätze und Entgelte vor dem Hintergrund der bestehenden Bundeswehrstrukturreform." Die Tarifvertragsparteien vereinbarten eine Erklärungsfrist bis zum 24. Dezember 2010.

 

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