BayernDoppelhaushalt auf Kosten des öffentlichen Dienstes

Noch bevor die Tarifverhandlungen im Bereich der Länder überhaupt begonnen haben, hat die Bayerische Staatsregierung angekündigt, das Ergebnis nur mit einer Verzögerung von sechs Monaten auf den Beamtenbereich übertragen zu wollen.

dbb aktuell

„Das jetzt geht auf Kosten des öffentlichen Dienstes“, warnte Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) am 11. November 2025.  Gleichzeitig sollen (ab 2027) Teilzeitmöglichkeiten eingeschränkt werden. „Offenbar hat die bestmögliche Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben bei der Staatsregierung an Stellenwert eingebüßt“, kritisierte der BBB-Chef.

In einer Pressekonferenz zum Doppelhaushalt sprach Ministerpräsident Markus Söder von einem Bekenntnis zum Berufsbeamtentum. „Das kann ich in der nun angekündigten Verschiebung nicht erkennen“, so Nachtigall. Verbeamtet Beschäftigte sollen von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgehängt werden. „Noch bevor überhaupt Zahlen im Raum stehen, werden hier massive Sparmaßnahmen angekündigt, die nicht nur einseitig eine Berufsgruppe treffen, sondern zudem noch einen Keil zwischen die Beschäftigtengruppen treiben.“ Nun sollten gerade diejenigen herhalten, deren Einkommen per Gesetz geregelt wird – und die damit dem schnellen Zugriff unterliegen.

Die Verwaltung, das Umsetzungsorgan des Staates, durch demotivierende Maßnahmen wie diese zu schwächen, sei in Zeiten knapper Kassen kontraproduktiv. „Die Staatsdiener halten den Staat am Laufen“, betonte Nachtigall. Solche Maßnahmen seien ein Affront für das Engagement der Beschäftigten im täglichen Einsatz.

Mit der Einschränkung der Teilzeit werde die fehlende Wertschätzung des öffentlichen Dienstes nun zusätzlich bekräftigt. Jahrzehntelang wurde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als besonderer Schwerpunkt der bayerischen Politik gesehen. Nun mache sich Bayern zum Vorreiter in entgegengesetzter Richtung: Als erstes Bundesland senkt es die Altersgrenze der Kinder, deren Eltern in familien-politische Teilzeit gehen können auf das 14. Lebensjahr. „Diesen Richtungswechsel können wir nicht nachvollziehen“, so der BBB-Chef. Unabhängig davon, ob der Eingriff von der Staatsregierung als „moderat“ bezeichnet werde: „Hier geht es um das Signal, das eine solche Maßnahme sendet“, verdeutlicht Nachtigall.

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