• Europarecht

DJG und DAAV unterstützen Europäische Staatsanwaltschaft

Der Rat der Europäischen Union konnte sich am 7. Februar nicht über den Vorschlag für eine Verordnung über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft einigen. Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG) und der Deutsche Amtsanwaltsverein (DAAV), beide Mitglieder des dbb, sprechen sich für ein Vorangehen integrationswilliger Mitgliedstaaten aus. „Die Europäische Staatsanwaltschaft ist im Lissabon-Vertrag angelegt. Sie stärkt, wenn sie wirklich unabhängig ist, den gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“, erklärte der DJG-Bundesvorsitzende Emanuel Schmidt. Sein Kollege, der DAAV-Vorsitzende Norbert Nitsche, sagte: „Es macht Sinn, Straftaten, die gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtet sind, von einer europäischen Strafbehörde verfolgen zu lassen.“ Beide unterstützen die Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft, knüpfen dies aber an Bedingungen.

DJG und DAAV erwarten, dass die Bundesregierung sich an einer Avantgarde von EU-Staaten beteiligt, so dass die Europäische Staatsanwaltschaft für diese Staatengruppe möglich wird. „Es entlastet unsere Strafverfolgungsbehörden, wenn diese Delikte auf europäischer Ebene behandelt werden“, so Nitsche. Das Argument, die Europäische Staatsanwaltschaft sei im Zweifel unabhängiger als die nationale Justiz, will Nitsche allerdings nicht gelten lassen. Es sei zwar richtig, dass es in der Regel um den Missbrauch von europäischen Fördermitteln auf regionaler Ebene gehe. „Die in der Regel mit solchen Vorgängen befassten Staatsanwaltschaften der Länder sind wie die deutsche Justiz insgesamt selbstverständlich unabhängig.“

Schmidt sieht auch den Vorteil der Entlastung der nationalen Justizbehörden. Wie Nitsche sieht der DJG-Bundesvorsitzende kein Problem bei der Unabhängigkeit ermittelnder Stellen in Deutschland. Hinsichtlich der Unabhängigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft gelte es hingegen noch Fragen zu beantworten. „Die politische Unabhängigkeit der Justiz muss natürlich auch auf europäischer Ebene sichergestellt sein. Ob das so ist, wenn die Regierungen die Staatsanwälte auswählen und der Rat sie beruft, ist doch zweifelhaft“, so Schmidt. DJG und DAAV würden es vorziehen, wenn das Europäische Parlament zumindest die Spitze der Europäischen Staatsanwaltschaft legitimiert. Der Berufungsprozess müsse transparent, politikfern und ausschließlich qualifikationsorientiert sein. „Für die Besetzung einer Europäischen Staatsanwaltschaft braucht es klare Richtlinien“, sind sich die beiden dbb Justizgewerkschaften einig.

Hintergrund:

Die Europäische Staatsanwaltschaft kann im Rahmen der sogenannten Verstärkten Zusammenarbeit von einer Gruppe von mindestens neun EU-Staaten begründet werden. Sie soll Betrugsfälle untersuchen und strafrechtlich verfolgen, die sich gegen die finanziellen Interessen der EU richten. Wenn diese Staatengruppe die Einrichtung der Staatsanwaltschaft beantragt, hat der Rat vier Monate Zeit, eine Einigung unter allen (noch) 28-Mitgliedstaaten zu erzielen. Gelingt dies nicht, kann die Staatengruppe voranschreiten und die Behörde ohne die anderen EU-Staaten einrichten. Die Europäische Staatsanwaltschaft wäre dann auch nur für Betrugsfälle zuständig, bei denen es Beklagte in diesen Staaten gibt. Für Fälle der nichtbeteiligten EU-Staaten wären weiterhin die nationalen Staatsanwaltschaften zuständig.

 

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