BDZ Deutsche Zoll- und FinanzgewerkschaftDisziplinarrecht: Verfassungstreue ja – Generalverdacht nein

Die Generalzolldirektion (GZD) hat Ende August eine Verfügung an alle Zollbeschäftigte bekanntgegeben, in der sie zum „aktiven Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ aufruft.

 

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Bestandteil des Schreibens sind verpflichtende Online-Module des Bundesamts für Verfassungsschutz sowie die Einrichtung einer zentralen Meldestelle für „Hinweise auf verdächtige Äußerungen“. Der BDZ begrüßt das Ziel, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Gleichzeitig hält man den Tenor des Schreibens für bedenklich und sieht zentrale Punkte äußerst kritisch. „Unsere Kolleginnen und Kollegen sind nicht nur hochqualifizierte, sondern auch vertrauenswürdige Beamtinnen und Beamte. Bereits in der Laufbahnausbildung und im Studium werden umfassend demokratische Werte und die Pflicht zur Verfassungstreue vermittelt. Ob es deshalb noch zusätzliche Pflichtmodule braucht, sehen wir kritisch – insbesondere angesichts der damit verbundenen Möglichkeiten zur Beeinflussung und Steuerung von Verhalten“, hieß es vom BDZ am 16. September 2025.

 

Der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel stellt klar: „Zöllnerinnen und Zöllner brauchen keine Online-Crashkurse in Soziologie, in denen die Entstehung gesellschaftlicher Vorurteile in Schaubildern erklärt wird. Wir sollten unsere Fortbildungskapazitäten lieber für ganz andere Bereiche nutzen. Wenn wir verfassungsfeindlichem Gedankengut den Nährboden entziehen wollen, sollten wir uns einmal die Frage nach Ursachen und Auslösern stellen. Warum sprechen wir beispielsweise nicht über die Reflektion des Einsatzgeschehens für unsere Vollzugskräfte und Vollziehungsbeamte? Diese stehen täglich unter enormer physischer und psychischer Belastung, werden von gewaltbereiter Klientel angegangen, beleidigt, teilweise angegriffen. Und da gehört leider auch zur Wahrheit mit dazu: Wer dies alles in sich reinfressen muss, wer zum Teil keine Rückendeckung von der eigenen Behörde erhält, der ist eher gefährdet, extremistische Ansichten zu entwickeln.“

 

In der Verfügung ist sowohl von einer neutralen Beratungsstelle als auch einer internen Meldestelle „Hinweisgeberschutz Zoll“ die Rede. Letztere soll anonyme Hinweise zu Äußerungen von Beschäftigten aufnehmen, die einen Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht darstellen. Grundsätzlich ergibt sich die Verpflichtung zur Einrichtung einer solchen Stelle zum Hinweisgeberschutz aus dem sog. Whistleblower-Gesetz, das seit Juli 2023 in Kraft ist und auch für öffentliche Einrichtungen wie die GZD gilt. Denn Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben seit Inkrafttreten der EU‑Whistleblower‑Richtlinie ein Recht auf die Inanspruchnahme einer internen Meldestelle bei ihrem öffentlichen Beschäftigungsgeber. Dazu stellen sich für den BDZ jedoch zahlreiche Fragen: Welche Konsequenzen drohen Beschäftigten nach einer Meldung? Fließen solche Informationen in Personalakten oder Beurteilungen ein? Werden die Daten mit öffentlich zugänglichen Informationen abgeglichen? Können sie in Disziplinarverfahren verwendet werden? Wer legt überhaupt fest, was eine verdächtige, extremistische oder verfassungsfeindliche Äußerung darstellt?

 

Insbesondere sind die BDZ-geführten Personalvertretungen darüber verwundert, dass die GZD-Verfügung ohne formelle Beteiligung des Bezirkspersonalrats bekanntgegeben wurde. Denn hier wäre aus BDZ-Sicht der Beteiligungstatbestand nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz zu berücksichtigen gewesen. Die bloße Einbindung im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit reicht für dieses sensible Thema nicht aus. Auch eine Beteiligung des Hauptpersonalrats beim Bundesfinanzministerium ist nicht erfolgt.

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