VBOB Gewerkschaft BundesbeschäftigteDigitalisierung erfordert menschliches Ermessen

Die Gewerkschaft Bundesbeschäftigte begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, mit der Modernisierungsagenda einen leistungsfähigen, digitalen und bürgernahen Staat zu schaffen – fordert aber weiterhin Raum für menschliches Ermessen.

dbb aktuell

Der angestrebte Bürokratieabbau, die digitale Transformation und die Reform der Verwaltungsstrukturen seien notwendige Maßnahmen zur Gestaltung der Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und damit auch der Bundesverwaltung. Für den vbob sei es besonders wichtig, dass die Modernisierungsagenda nicht zu einer technokratischen Verwaltungslogik führt, in der Algorithmen Entscheidungen übernehmen, ohne Raum für menschliches Ermessen. Auch in der Verwaltung der Zukunft steht der Mensch im Mittelpunkt.

Der Bundesvorsitzende Frank Gehlen erklärte am 21. November 2025: „Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass ihre Anliegen durch den Staat und seine Verwaltung individuell geprüft und mit Augenmaß entschieden werden – das gilt neben sensiblen Bereichen wie Sozialleistungen, Aufenthaltsrecht oder Gesundheit auch für Dienstleistungen der Fürsorge gegenüber den eigenen Beschäftigten.“

 

Der VBOB-Bundeshauptvorstand hat dazu folgende zentrale Forderungen beschlossen: Klare Leitlinien für den Einsatz von KI und automatisierten Verfahren, die menschliche Kontrolle und Verantwortung sicherstellen; Schutz vor digitaler Entmenschlichung: Die Verwaltung muss dialogfähig bleiben – mit ansprechbaren Menschen und nachvollziehbaren Entscheidungen; Stärkung der sozialen Kompetenz in der Verwaltung: Digitalisierung darf nicht Empathie verdrängen, sondern muss sie unterstützen; Keine Digitalisierung auf Kosten der Beschäftigten: Die digitale Transformation darf nicht zum Vorwand für Personalabbau werden. Stattdessen braucht es gezielte Personalentwicklung, neue Rollenprofile und flächendeckende Qualifizierung; Verbindliche Mitbestimmung: Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen müssen als kompetente Ansprechpersonen wahrgenommen und frühzeitig und aktiv in die Umsetzung der Agenda eingebunden werden; Datenschutz und Persönlichkeitsrechte wahren: Neue digitale Systeme dürfen nicht zur Überwachung der Beschäftigten führen. Transparente Regeln und technische Schutzmaßnahmen sind unerlässlich.

zurück