Schleswig-HolsteinDigitalisierung des Mitbestimmungsgesetzes: Weitere Schritte erforderlich

Der dbb sh begrüßt die Weiterentwicklung des Personalvertretungsrechts, plädiert aber für Ergänzungen, um die Grundlage für Arbeit der Personalräte weiter zu verbessern.

dbb aktuell

Die ergänzenden Anregungen betreffen unter anderem Klarstellungen bezüglich der Kostenübernahme des sachlichen Geschäftsbedarfs der Personalräte, schreibt der dbb sh in einer Pressemitteilung vom 11. August 2025. Die Gewerkschaft regt an, auch das Fortbildungskontingent zu flexibilisieren, um eine bedarfsgerechte Aufteilung auf die Personalratsmitglieder zu gewährleisten.

 

Bedeutsam ist für den dbb sh ist außerdem, Benachteiligungen für Personalratsmitglieder zu vermeiden. Deshalb bedarf es einer Klarstellung, dass Mehrarbeit infolge der Personalratsarbeit vollständig auszugleichen ist.

 

Zudem haben die Belange Jugend- und Ausbildungsvertretungen einen hohen Stellenwert, so die Gewerkschaft. Deshalb empfiehlt sie eine Aufwertung durch die regelmäßige Einbeziehung in Besprechungen zwischen Dienststellenleitung und Personalrat. Außerdem sollte das Verfahren für die JAV-Wahlen deutlich vereinfacht werden.

 

Die Vorschläge zur Vereinfachung von Wahlverfahren betreffen auch die Personalratswahlen. Denn hier besteht die Chance, den allseits geforderten Bürokratieabbau am Beispiel des Mitbestimmungsgesetzes praxiswirksam zu realisieren. Dies könnte zum Beispiel mit Wahlversammlungen in diversen kleineren Dienststellen oder durch die drastische Reduzierung der aktuell häufig zu Unsicherheiten führenden geschlechterspezifischen Vorgaben erreicht werden.

 

Mit Spannung erwartet der dbb sh, wie die Politik das im Gesetzentwurf vorgesehene „digitale Zugangsrecht“ der Gewerkschaften zu den Dienststellen umsetzt, um Beschäftigte auf die Gewerkschaftsarbeit aufmerksam machen zu können. Diesbezüglich besteht bereits ein Dialogprozess mit der Staatskanzlei.

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