Dienstreisen im EU-Ausland
„Freizügigkeit bewahren, Missbrauch bekämpfen“
Beschäftigte auf Dienstreise im EU-Ausland müssen eigentlich schon seit vielen Jahren nachweisen, dass sie weiter dem Recht ihres Heimatlandes unterliegen, also im Zielland nicht sozialversicherungspflichtig sind. Dies erfolgt mit Hilfe der sogenannten A1-Bescheinigung. Auch Beamtinnen und Beamte brauchen diese Bescheinigung von der Deutschen Rentenversicherung, sobald sie auf Auslandsdienstreise innerhalb der EU unterwegs sind. Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach fordert klare Ausnahmeregelungen für öffentlich Bedienstete.
„Es ist zunächst einmal richtig, dass wir die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa auch dadurch schützen, dass wir gegen ihren Missbrauch vorgehen“, verteidigt der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach die Regelung am 9. Oktober 2019 in Berlin im Grundsatz, deren Einhaltung nach europäischem Recht auch von den zuständigen deutschen Behörden kontrolliert werden muss. „In einzelnen Dienstleistungsbereichen und Wirtschaftssektoren wird der europäische Arbeitsmarkt für unangemeldete Arbeit missbraucht. Das kann in Niemandes Sinne sein“, so Silberbach.
Einige EU-Staaten, darunter Frankreich und Österreich, kontrollieren mittlerweile intensiv, ob Beschäftigte eine A1-Bescheinigung mit sich führen. „Öffentlich Bedienstete müssen von dieser Bestimmung ausgenommen werden“, fordert Silberbach. „Es kann nicht sein, dass beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer, die innerhalb der EU auf Klassenfahrt gehen, Bußgeldbescheide bekommen, weil sie keine A1 Bescheinigung beantragt haben.“ Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission seien hier und in weiteren begründeten Bereichen gefordert, eine sinnvolle Ausnahmeregelung zu finden. „Die Nachweispflicht muss auf Sektoren begrenzt werden, die anfällig für den Missbrauch sind und wo etwa Zollkontrollen auch Sinn ergeben. Alles andere führt zu unnötiger Bürokratie und im Übrigen auch zu einer Überlastung der Verwaltung und damit der kontrollierenden Kolleginnen und Kollegen.“