EBD-Präsidentin Linn Selle

Die Erwartungen an den deutschen Vorsitz im Rat der EU sind groß - die Chancen auch

„[Jetzt ist] eine Zeit zusammenzustehen in Europa und zu zeigen, dass wir gemeinsam stark bleiben wollen. Dem fühlt sich die Bundesregierung verpflichtet, sowohl was die Ausgestaltung von gemeinsamen europäischen Hilfsprogrammen anbelangt, aber auch, was die Gestaltung unserer Präsidentschaft in den nächsten sechs Monaten ab dem 1. Juli anbelangt.“

In ihrer Videoansprache zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai gab Bundeskanzlerin Angela Merkel ihr europapolitisches Credo mit Blick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im Zeichen der Pandemie ab. Tatsächlich gibt es auch ohne COVID-19 genug schwierige Dossiers, die in den kommenden Monaten eines Abschlusses harren: die Verhandlungen über die künftigen Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich, der nächste Mehrjährige Finanzrahmen der EU und die inhaltliche wie auch finanzielle Ausgestaltung der EU-Förderprogramme, und nicht zuletzt die Großprojekte der Kommission von der Leyen – Green Deal, Digitalisierung, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie. Die Bewältigung der Corona-Krise kann hierbei durchaus als Chance verstanden werden, schließlich setzt sie neue Kräfte frei, die die Verhandlungen im Rat, aber auch zwischen den Institutionen dynamisieren können.

Da kommt die deutsche EU-Ratspräsidentschaft zur rechten Zeit: Die Bundesregierung kann nun endlich den „neuen Aufbruch für Europa“ mitgestalten, den sie sich bereits 2018 mit ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen hat. Vier Punkte sollten dabei im Vordergrund stehen:

  1. koordinierte Krisenbewältigung,
  2. ein gemeinsamer Wiederaufbau mit einem starken EU-Haushalt,
  3. mehr Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit und
  4. der Dialog über die Zukunft eines krisenfesten Europas.

Doch zunächst ein kurzer Blick zurück auf den März 2020: Anlass für europäischen Optimismus bot der Ausbruch von COVID-19 zunächst kaum. Wie unter dem Brennglas deckte die Corona-Krise die institutionellen Schwächen der EU auf. In der ersten Phase der Pandemie war Europa wenig handlungsfähig. Die Möglichkeit einer europäischen Krisenbewältigung durch die Solidaritätsklausel (Artikel 222 AEUV), die bei Naturkatastrophen oder einer von Menschen verursachten Katastrophe aktiviert werden kann, wurde anfangs einfach ignoriert.

Stattdessen schlug die Stunde nationalstaatlicher Krisenbewältigung, Solidaritätsversagen den europäischen Nachbarn gegenüber inklusive: Als italienische und französische Krankenhäuser dringend lebensrettende Schutzmasken und medizinische Materialen benötigten, reagierten Deutschland und andere Mitgliedstaaten zuerst mit einem Exportstopp, und schnell wurden überall in Europa Grenzen geschlossen.

„Das Virus überträgt sich von Mensch zu Mensch, nicht von Land zu Land“, stellte der Außenminister Luxemburgs Jean Asselborn am 8. Mai völlig zurecht in der Tagesschau fest. COVID-19 fordert die EU als Gemeinschaft. Auch wenn die Union mit neuen Hilfspaketen und grenzüberschreitender Patientenaufnahme auf den Pfad der Solidarität zurückgefunden hat, so stehen wir bei der Frage, wie Europa mit den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise umgehen wird, erst ganz am Anfang.  Zum Lackmustest werden dabei der Wiederaufbauplan für Europa und die zukünftige finanzielle Ausgestaltung der EU – deren Verhandlungen nun mitten in die deutsche EU-Ratspräsidentschaft fallen.

Europäische Solidarität bei der Bewältigung der Krise

So sehr die EU zu Beginn der Krise ein chaotisches Bild abgegeben hat, umso mehr muss sie nun gemeinsam die weiteren Schritte in der Lockerung der COVID-19-Restriktionen machen. Die Fahrpläne dafür und für die wirtschaftliche Erholung in Europa beschloss der Europäische Rat bereits Ende April. Diesen Grundkonsens sollte die Bundesregierung als Leitlinie für ihre Ratspräsidentschaft nutzen, damit Schutz- und Präventionsmaßnahmen koordiniert erfolgen und innereuropäische Grenzen offenbleiben können. Nur so kann grenzüberschreitende Hilfe uneingeschränkt fließen, der Binnenmarkt sein volles Potenzial entfalten und die mit ihm garantierten Grundfreiheiten für die Bürgerinnen und Bürger der EU wahren.

Das Sofortmaßnahmenpaket, das die Finanzministerinnen und -minister der Eurozone bereits Anfang April zusammenstellten und der Europäische Rat wenige Tage später absegnete, war ein wichtiger Schritt. Dass die insgesamt 540 Milliarden Euro nicht ausreichen werden, um von der Krise besonders betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Wirtschaftssektoren und Mitgliedstaaten aufzufangen, war allerdings schnell klar.

An der Frage, wie viele zusätzliche Mittel die EU auf welchem Wege bereitstellen soll, scheiden sich aktuell die Geister. Der deutsch-französische Vorschlag für ein zusätzliches 500-Milliarden-Konjunkturpaket und der darauf aufbauende Kommissionsvorschlag für einen Wiederaufbaufonds mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro beweisen wirtschaftspolitische Weitsicht und enorme Kompromissbereitschaft. Denn sie blicken über den Tellerrand der deutschen Nettozahler-Debatte hinaus und tragen der Tatsache Rechnung, dass Deutschlands wirtschaftliche Erholung ohne die Erholung seiner Partnerländer nicht machbar ist. „Europa hat uns Frieden gebracht. Europa bringt uns Wohlstand. Um genau das zu erhalten, müssen wir uns immer wieder aufs Neue für ein vereintes Europa einsetzen“, brachte Merkel diese Erkenntnis in der Videobotschaft zum Grundgesetztag in schlichte, aber bestechende Worte.

Ob und wie die Vorschläge „durchkommen“, steht angesichts postwendender Kritik aus Österreich, den Niederlanden, Dänemark und Schweden in den Sternen und wird auch vom deutschen Verhandlungsgeschick im Rat abhängen. Allerdings könnte die vorgeschlagene temporäre Erhöhung des EU-Haushaltes genau die Hintertür bieten, durch die eine für alle Seiten gesichtswahrende Einigung beim nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen möglich wird. Die Videokonferenz des Europäische Rats im Juni hat bereits gezeigt, dass eine generelle Übereinstimmung mit Blick auf die Grundarchitektur des Instruments besteht. Die erhoffte Einigung zu wichtigen Fragen wie der Höhe des Instruments und der Verteilung zwischen Krediten und Zuschüssen muss das erste physische Gipfeltreffen unter Pandemie-Bedingungen am 17. und 18. Juli bringen. 

Ein starker EU-Haushalt für eine krisenfeste Zukunft

Im Sommer 2019, als Corona nichts weiter als ein alkoholhaltiges Getränk war, hatte die EBD-Mitgliederversammlung ihre Forderungen nach einem starken und an den Zukunftsaufgaben der EU orientierten EU-Haushalt und eine Erhöhung der Einnahmen erneut bekräftigt. Schließlich hatten der Fortgang des Vereinigten Königreichs als wichtiger Nettobeitragszahler und neue politischen Prioritäten in der Verteidigungs- und Migrationspolitik klar aufgezeigt, dass der vergleichsweise kleine Haushaltsrahmen von rund einem Prozent des Bruttonationaleinkommens der Mitgliedstaaten den Herausforderungen, vor denen Europa damals stand, nicht gewachsen ist. Nun, ein Jahr später, sehen wir mit Freude, dass diese Forderungen bei der deutschen Bundesregierung Anklang finden. Schade nur, dass es dafür einer neuen Wirtschafts- und Vertrauenskrise bedurfte.

Die Erhöhung der Eigenmittelobergrenze, wie sie auch die deutsch-französische Wiederaufbau-Initiative vorsieht, ist kein einfaches Verhandlungsziel, weil die Ein-Prozent-Grenze für die „Nettozahler“ unter den EU-27 eine symbolisch wichtige Marke ist, um den eigenen Wählerinnen und Wählern gegenüber vermeintliche „Härte“ vor zu gierigen Griffen ans Steuersäckel zu suggerieren. Gleichzeitig würde der so erhöhte Rahmen allerdings neue Spielräume schaffen, um die ganz unterschiedlichen Vorstellungen der Mitgliedstaaten über die Verteilung der Mittel auszugleichen.

So oder so gilt: Damit die EU nach dem 31. Dezember jenseits von Verwaltungsausgaben und Beihilfezahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik nicht finanziell auf dem Trockenen sitzt, braucht es einen schnellen Verhandlungsabschluss. Die Bundesregierung sollte realistischerweise im Rahmen ihrer Präsidentschaft auch für einen Notfallplan werben, der den aktuellen MFR im Falle keiner fristgerechten Einigung für mindestens ein Jahr verlängert und somit auch den Geldfluss in EU-Programme wie Erasmus+ garantiert. Das Europäische Parlament hat sich hierfür bereits Mitte Mai mit großer Mehrheit eingesetzt.

Bei allem Zeitdruck sollte jedoch ein Kernvorschlag der Kommission zum MFR nicht unter den Tisch fallen, der seit Mai 2018 im Raum steht und mit der Corona-Pandemie noch an Bedeutung gewonnen hat: die Verknüpfung von EU-Fördermitteln mit der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten. Der damalige EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger hatte das völlig zurecht damit begründet, dass die Rechtsstaatlichkeit ein wichtiger Indikator für die zweckgerichtete Verwendung der EU-Gelder ist. Die Bundesregierung sollte ihr ganzes Verhandlungsgewicht einsetzen, damit dieser Vorschlag nicht verwässert wird.

Gerade in Krisenzeiten: Nicht weniger Demokratie, sondern mehr

Der Umgang mit der Pandemie hat gezeigt, dass das europäische Wertefundament Demokratie, Parlamentarismus, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte gerade in Krisenzeiten erodiert. Das ungarische Parlament hatte sich, auch wenn diese inzwischen zurückgenommen wurden, durch Notstandsgesetze selbstentmachtet, und in Polen führte die Regierung nach der Aushebelung der unabhängigen Gerichte eine umstrittene Wahlrechtsreform durch. Aber wir müssen gar nicht mit dem Finger auf Andere zeigen: Mit seinem Urteil zum EZB-Anleihekauf und insbesondere der ungewohnt harschen Kritik am Europäischen Gerichtshof in der Begründung erschütterte das Bundesverfassungsgericht die europäische Rechtsgemeinschaft und riskierte einen Präzedenzfall, auf den sich nationale Gerichte in anderen Mitgliedstaaten beziehen könnten, wenn sie zukünftig die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof in Zweifel ziehen wollen.

Dass der Europa-Staatsminister im Auswärtigen Amt Michael Roth angekündigt hat, die konsequente Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus, wie er in Artikel 7 des EU-Vertrags verankert ist, und einen Rechtsstaats-TÜV für alle Mitgliedstaaten der EU zum Schwerpunkt der Ratspräsidentschaft zu machen, ist voll zu unterstützen. Schließlich dürfen die Werte der Europäischen Union nicht zu bloßen Worthülsen degradiert werden, sondern müssen gelebte Werte bleiben, die durchsetzbar sind.

Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass der neue Überprüfungszyklus mit dem erstmalig im Herbst vorgelegten Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit den nötigen Raum auf der Agenda des Rates erhält. Im Dialog mit dem Europaparlament und den Partnerregierungen im Ministerrat können somit rechtsstaatliche Defizite erkannt und reaktive Maßnahmen beschlossen werden.

Gleichzeitig sollte die Bundesregierung eine Brücke zwischen der EU-Ratspräsidentschaft und ihrem Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates ab November 2020 schlagen und sich für eine Wertediskussion von gesamteuropäischer Perspektive einsetzen. In diesem Rahmen sollte sich die Bundesregierung ganz besonders für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention stark machen.

Nicht zuletzt sollte sich die deutsche Ratspräsidentschaft auch dem Thema Pressefreiheit widmen. Medienfeindliche Rhetorik und Beschneidung der Unabhängigkeit des Rundfunks gehören immer mehr zur politischen Strategie. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft sollte sich für einen Medienpluralismus stark machen, die Europäische Kommission in ihren Bemühungen bei der Bekämpfung von Fehlinformationen auf Plattformen und sozialen Netzwerken unterstützen und europäische Fördermittel für investigativen Journalismus bereitstellen.

Jetzt die Grundlagen für die Konferenz zur Zukunft Europas legen

Das Solidaritätsversagen zu Beginn der Krise und die Diskussionen zum Wiederaufbauplan zeigen Eines allzu deutlich: Wir müssen dringend einen ehrlichen und offenen Dialog über die Zukunft Europas führen. Und brauchen eine Bundesregierung, die im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft die Grundlagen dafür legt. Die zurückliegenden Wochen haben offengelegt, dass die Debatte zur Zukunft Europas – mehr denn je – notwendig ist und wir nach dem Ende der Kontaktbeschränkungen, spätestens im Winter 2020/21, mit dem Dialog beginnen müssen.

Die Konferenz zur Zukunft Europas kann uns ermöglichen, über den nationalen Tellerrand zu schauen, uns über gemeinschaftliche Prioritäten zu verständigen, fest gefahrene Verhandlungen zu wichtigen Themen wie der europäischen Migrations- und Asylpolitik zu lösen und schließlich die Debatte über wichtige institutionelle Reformen hin zu einer demokratischeren EU voranzutreiben.

Ich freue mich, dass sich Angela Merkel endlich für die Konferenz stark gemacht hat und zugleich immer mehr Politikerinnen und Politiker in Deutschland für einen baldigen Beginn werben. Diesen Impuls brauchen wir, um eine rasche Einigung der EU-Institutionen über die Konferenz zu erzielen. Im ersten Entwurf des Präsidentschaftsprogramms war die Konferenz zur Zukunft Europas noch unerwähnt geblieben.

Wichtig ist aus Sicht der EBD sicherzustellen, dass die Konferenz im Kern die Akteurinnen und Akteure umfasst, die auch an der Konventsmethode (Artikel 48 EU-Vertrag) beteiligt sind: das Europäische Parlament, die EU-Kommission, die nationalen Regierungen und Abgeordneten. Bürgerinnen und Bürger sollen durch strukturierte, repräsentative und transparente Konsultationen an den Diskussionen zur Zukunft der EU teilhaben. Mindestens gleichwertig müssen demokratisch verfasste und repräsentative Vereine, Verbände und Organisationen sowie der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen einbezogen werden.

„Europa findet immer nur durch Krisen zu mehr Integration“, erklärte der ehemalige Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker bereits 2012. Nach der Finanz-, der Euro- und der Migrationskrise bietet die Bewältigung der Corona-Pandemie nun die Chance für eine weitere Integrationsschritte. Viel Vertrauen und Zeit für notwendige Reformen wurde bereits verspielt. Nun liegt es an der deutschen Ratspräsidentschaft, mit neuen Impulsen und Verhandlungsgeschick Europa in die Zukunft zu führen.

Linn Selle ist promovierte Politologin und beruflich seit 2015 für die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) tätig. 2018 wurde sie zur Präsidentin der Europäischen Bewegung Deutschland gewählt.

 

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