54. dbb Jahrestagung:
Di Fabio: Politische Prozesse nicht delegitimieren
Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Udo Di Fabio hat in einem Vortrag unter dem Titel „Justiz als TÜV für die Politik“ auf der 54. dbb Jahrestagung am 8. Januar 2013 in Köln das von Bürgern und Medien oft kritisierte Spannungsverhältnis zwischen Verfassungsrichtern und Gesetzgebern verteidigt und sich gegen eine Delegitimierung politischer Prozesse ausgesprochen. Die Arbeitsteilung zwischen Legislative und Judikative biete „eine größere Gewähr, dass Gesetze auch vollziehbar sind.“ Dies sei auch für die öffentliche Verwaltung entscheidend, denn der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes solle sich auch in der praktischen Anwendung der Gesetze niederschlagen.
Unter diesem Gesichtspunkt seien auch die im Grundgesetz genannten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu verstehen. Diese seien nicht als soziale Wohltat für Beamte gedacht, sondern ermöglichten die formal korrekte Umsetzung der Gesetze durch die Verwaltung, so Di Fabio. Damit dienten sie letztlich auch dem Schutz der Freiheit der Bürger, da sie diesen die Überprüfung und Einspruchsmöglichkeiten bezüglich ihres Einzelfalls eröffneten.
Di Fabio verwahrte sich gegen die Rollenzuschreibung als „Reparaturbetrieb der Politik“ für das Bundesverfassungsgericht. Die in den Medien oft zitierte „schallende Ohrfeige“ für die Politik sei oft eine Fehleinschätzung. Letztlich handle es sich in den meisten Fällen lediglich um unterschiedliche, jedoch nachvollziehbare Interpretationen eines Sachverhalts. Allerdings sei es innerhalb des parlamentarischen Systems, das auf Verhandlungen und Kompromissen basiere, für die Politik sehr schwierig, eine juristische Konzeption im Gesetzgebungsverfahren durchzuhalten. Letztlich sei das Zusammenspiel von allen Gewalten, auch wenn die rechtsstaatlichen Prozesse mitunter langwierig seien, der Garant für Gerechtigkeit.