Kommunaler Nahverkehr Berlin

Deutliche Verbesserungen durch Tarifeinigung

Der neue Tarifvertrag, der am 25. Juli 2019 unterzeichnet wurde, enthält viele Verbesserungen für die Beschäftigten von BVG und BT. Nicht nur die Entgelttabelle hat wieder ein konkurrenzfähiges Niveau, auch Mantelregelungen und die Eingruppierungsregelungen wurden verbessert.

Eine der Kernforderungen des dbb nach Aufwertung des Fahrdienstes wurde erfüllt. Fahrer beginnen ihre Karriere in der Erfahrungsstufe 3. Alle Beschäftigten, die in der Stufe 1 und 2 sind, rücken in die Stufe 3 vor. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2019. Die Weihnachtszuwendung steigt um 200 Euro auf 1.600 Euro. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Auszahlung. Bei Verbuchung auf dem Langzeitkonto wird weiter der alte Wert von 1.400 Euro gutgeschrieben.

Der dbb begrüßt, dass es endlich Bewegung bei den Stufenlaufzeiten geben wird. Ab 2021 werden die Laufzeiten der ersten beiden Erfahrungsstufen um ein Jahr auf jeweils drei Jahre abgesenkt. Die Eingruppierung wurde modernisiert und aufgewertet. Die Durchlässigkeit wird verbessert. Dies betrifft sowohl die unteren als auch die oberen Entgeltgruppen und schafft so ein rundes Gesamtpaket.

Echte Reallohngewinne in der Entgelttabelle, Verbesserungen im Manteltarifvertrag und der Fokus auf den Fahrdienst sorgen für einen guten angemessenen Kompromiss, dem der dbb zustimmen konnte.

Hintergrund

Der Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Berlin (TV-N Berlin) wurde zum 31. Dezember 2018 durch den dbb fristgerecht gekündigt. Ziel des dbb war es, den Tarifvertrag an die geänderten Rahmenbedingungen des kommunalen Nahverkehrs in Berlin anzupassen. Da Anforderungen und Arbeitsbelastungen ständig steigen, war es jetzt notwendig, Verbesserungen für alle Beschäftigten zu erreichen.

 

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