Personalmangel im öffentlichen Dienst

Dem Staat fehlen über 500.000 Beschäftigte

Der dbb hat erneut die Staatsaufgaben mit dem vorhandenen Personal abgeglichen. Das Ergebnis ist verheerend.

Regelmäßig fragt der dbb als Dachverband den Personalbedarf in den einzelnen Arbeitsbereichen des öffentlichen Dienstes und seiner privatisierten Bereiche bei seinen Fachgewerkschaften ab. Aktuell fehlen dem Staat demnach mindestens 551.500 Beschäftigte. Vom Fachkräftemangel betroffen sind praktische alle Sektoren der Daseinsvorsorge, etwa Bildung, Gesundheit, Infrastruktur sowie Innere und Äußere Sicherheit. Der ständige Aufgabenzuwachs bei den Kommunen schlägt sich ebenfalls deutlich in der Erhebung nieder.

Zu der bisher umfassendsten Analyse der Personalsituation des öffentlichen Dienstes erklärte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Ausgabe vom 7. November 2023): „Wir haben noch weitere Berufsgruppen in unsere Abfrage integriert, etwa Bundeswehrbeschäftigte, Richter und Lebensmittelkontrolleure. Bei Pflege, Schulen und Kitas sind jetzt alle Teilbereiche und Trägerschaften erfasst, nicht mehr nur staatliche Träger. Sonderbelastungen kommen hinzu – etwa die Grundsteuerreform und die höheren Schülerzahlen aufgrund des Migrationsdrucks. Und dann ist da noch der sich weiter fortsetzende Abgang der Babyboomer.“ In den nächsten zehn Jahren scheiden 1,36 Millionen (entspricht 27 Prozent) der Beschäftigten altersbedingt aus dem öffentlichen Dienst aus.

Neben besseren Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst etwa durch konkurrenzfähige Gehälter forderte der dbb Chef erneut, die Aufgaben der Verwaltungen zu reduzieren: „Wir müssen dringend an die Digitalisierung und den Bürokratieabbau ran. Das wird zwar immer viel in Sonntagsreden versprochen, aber tatsächliches passiert kaum etwas.“ Der dbb hat bereits in der Vergangenheit immer wieder einen gesellschaftlichen Dialog darüber angemahnt, welche Leistungen vom Staat erbracht werden sollen. Diese Auseinandersetzung werde von den Verantwortlichen gerade in Bund und Ländern aber gescheut. „Die Bundesregierung ist an unserer Expertenmeinung nicht interessiert. Das merken wir schon daran, dass uns in Gesetzgebungsverfahren oft nur noch 24 Stunden Zeit für Stellungnahmen eingeräumt werden. Das ist kein ernsthafter Dialog.“

 

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