• Renteninformation

RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz

Rentenpaket: Richtiger Schritt – fragwürdige Finanzierung

Der Bundestag diskutiert über das Rentenpaket der Bundesregierung. Die Verbesserung der Kindererziehungszeiten gehe in die richtige Richtung, so dbb Chef Silberbach. Doch die Finanzierung sei nicht solide.

„Die weitere Verbesserung bei den Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder geht in die richtige Richtung. Allerdings warten wir immer noch auf eine vollständige Gleichstellung und fordern für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe eine Finanzierung aus Steuermitteln“, erklärte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung am 5. November 2018 in Berlin.

Nach dem Gesetzentwurf sollen Elternteile künftig für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Damit werden Müttern und Vätern für die Erziehung ihrer Kinder künftig insgesamt zweieinhalb Jahre pro Kind angerechnet. Für die Erziehung ab 1992 geborener Kinder werden bei der Rente drei Jahre berücksichtigt.

„Die im Gesetzentwurf vorgesehene Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis 2025 entspricht einer Forderung des dbb“, so Silberbach weiter. „Allerdings ist völlig unklar, wie es nach 2025 weitergehen soll. Auch hier brauchen die Menschen Planungssicherheit.“

Die geplanten Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten leisten aus Sicht des dbb Chefs „einen zielgerichteten Beitrag gegen Altersarmut, schließlich liegen die Erwerbsminderungsrenten aktuell im Schnitt unter dem Grundsicherungsniveau“. Da die Regelung aber nur für den Rentenzugang gelten soll, würden die Bestandsrentner leer ausgehen und deren Armutsrisiko somit fortbestehen. „Hier muss der Gesetzgeber noch nachbessern“, forderte Silberbach.

 

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