Bundesverwaltungsgericht verdoppelt Anspruch auf Freizeitausgleich für Feuerwehrleute

dbb Vize Silberbach sieht Durchbruch

Beamte deutscher Berufsfeuerwehren haben einen Rechtsanspruch auf Freizeitausgleich von monatlich bis zu 24 Stunden, wenn sie über die 48-Wochen-Stunden hinaus gearbeitet haben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (BVerwG 2 C 32.10 – 37.10).

Das Musterverfahren war von der komba gewerkschaft, Kommunalgewerkschaft im dbb beamtenbund und tarifunion, für einen Feuerwehrbeamten aus Bielefeld geführt worden. Die Richter in Leipzig haben den vom OVG Münster bereits testierten Freizeitausgleich von 12,11 Stunden mit ihrem Spruch praktisch verdoppelt. Vom Urteil betroffen ist entsprechend dem beim Gericht gestellten Antrag ein Zeitraum vom 1. Februar 2002 bis zum 31. Dezember 2006.

Uli Silberbach, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und komba-Chef, sieht in dem Urteil einen Durchbruch in der Sache und einen Erfolg des Einsatzes der komba gewerkschaft für die Berufsfeuerwehrbeamten. Den deutschen Städten mit Berufsfeuerwehren und hauptamtlichen Wachen sei höchstrichterlich klar gemacht worden, dass Feuerwehrbeamten nach Treu und Glauben Freizeitausgleich zustehe, pauschale Abzüge von Mehrarbeitsstunden ohne Ausgleich rechtswidrig seien und auch der geleistete Bereitschaftsdienst in vollem Umfang berücksichtigt werden müsse. Silberbach bedauerte, dass die Entscheidung noch Rechtsfragen offen lasse. So äußerten sich die Richter nicht zur Frage der Verjährung und zur Höhe eines finanziellen Ausgleichs, falls der Freizeitausgleich aus personellen Gründen nicht möglich ist. Auch die Frage, ob inzwischen pensionierte Feuerwehrbeamte in den Genuss des Ausgleichs kommen werden, bleibt späteren Verfahren vorbehalten, die das Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich im Frühjahr 2012 behandeln wird.

Dieses Urteil habe bereits erhebliche Konsequenzen für die Feuerwehren, so Silberbach. Er rechne damit, dass aufgrund der noch offenen Verfahren mehr als 2.000 Feuerwehrbeamte durch das jetzt erstrittene Urteil weitere Ansprüche haben werden. Wegen der Personalknappheit rechne die komba gewerkschaft damit, dass die Möglichkeiten für die Gewährung von Freizeit für Überstunden eher beschränkt sind und vor allem ein finanzieller Ausgleich in Betracht kommt. Sie fordere die betroffenen Städte auf, dafür bereits Rückstellungen in den Personalhaushalten vorzusehen, so Silberbach.

 

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