Teilhabestärkungsgesetz verabschiedet

dbb vermisst die Erhöhung der Ausgleichsabgabe

Der Bundestag hat am 22. April 2021 das Teilhabestärkungsgesetz beschlossen. Der dbb begrüßt zwar Verbesserungen wie die Erweiterung des Budgets für Ausbildung und die verbindlicheren Regelungen zum Einsatz von Assistenzhunden, kritisiert jedoch die fehlende Erhöhung der Ausgleichsabgabe.

Ob Nationaler Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention, Demografiestrategie der Bundesregierung oder Präventionsgesetz: Das Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes ist in den letzten zehn Jahren fester Bestandteil der politischen Agenda geworden. „Da wundert es schon sehr, dass es wieder einmal nicht geklappt hat, die Erhöhung der Ausgleichsabgabe umzusetzen“, so der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach. Das Teilhabestärkungsgesetz wäre eine gute Gelegenheit gewesen, Fakten zu schaffen.“

Ende letzten Jahres habe man erfreut die Botschaft von Bundesarbeitsminister Heil vernommen, die Ausgleichsabgabe für Inklusionsverweigerer anheben zu wollen. „Wir sind fest davon ausgegangen, dass sich der Gesetzgeber die rund 25 Prozent der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, die keinen einzigen Menschen mit Behinderung beschäftigen, endlich zur Brust nimmt“, so der dbb Chef. „Wir haben uns in den letzten Wochen an zahlreiche Mitglieder im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags sowie an die behindertenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen gewandt, um der Initiative des Ministers Nachdruck zu verleihen. Leider scheint sich keine parlamentarische Mehrheit für das Vorhaben gefunden zu haben“, sagte Silberbach. Der dbb kämpfe dennoch weiterhin für einen inklusiven Arbeitsmarkt.

 

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