Schleswig-Holstein

dbb sh im Austausch mit kommunalen Arbeitgebern

„Eine wichtige Leistungsmotivation kann auch in leistungsorientierten Bezahlungselementen liegen, wenn Transparenz und Akzeptanz gewährleistet sind.“ Dieser gemeinsame Nenner wurde in einem Austausch zwischen dem neuen Geschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Schleswig-Holstein (KAV SH), Jan Jacobsen, und dem dbb Landesbundvorsitzenden Kai Tellkamp deutlich.

Thema des Gesprächs war auch der Tarifabschluss für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen, der nach den abgabefreien Inflationsausgleichsprämien in Höhe von insgesamt 3.000 Euro ab März nächsten Jahres außerdem seine tabellenwirksame Komponente entfaltet: nicht zuletzt aufgrund der Inflation weist diese ein hohes Volumen (Zuwachs zwischen gut 8 und 16 Prozent) auf. Dennoch wird der Fachkräftemangel ein zentrales Thema bleiben, hieß es vom dbb sh. Über die tarifpolitischen Antworten werde weiter hart gerungen werden müssen.

Beide Gesprächspartner bedauern zudem die zunehmende Unübersichtlichkeit und Zersplitterung des öffentlichen Tarifrechts. Einen „BAT 2.0.“ sollte es nicht geben. Mit Blick auf die im Herbst anstehende Tarifrunde für die Länder sieht der dbb sh auch die unterschiedlichen Tariftische (einerseits für Bund und Kommunen, andererseits für die Länder) als wenig hilfreich an – auch unter Marketinggesichtspunkten. Diesbezüglich regt Jacobsen ergänzend an, die tarifvertraglichen Vorteile der Beschäftigungsverhältnisse stärker in den Vordergrund zu stellen. Was im öffentlichen Dienst häufig als „normal“ angesehen wird, sei in Teilen der Privatwirtschaft keine Selbstverständlichkeit. Gleiches würde für flexible Arbeitszeitmodelle gelten. Laut Tellkamp darf aber nicht ignoriert werden, dass es auch etliche Beispiele gibt, in denen die Privatwirtschaft dem öffentlichen Dienst in Sachen Arbeitszeit und Bezahlung klar den Rang abläuft: „Mit Blick auf die Bedeutung öffentlicher Dienstleistungen dürfen öffentliche Arbeitgeber bei der Stellenbesetzung nicht zweiter Sieger sein!“ Hierfür bedürfe es aber einer Gesamtbetrachtung. „Den Schwerpunkt auf einzelne Bereiche zu legen spiegelt die Wirklichkeit der Beschäftigungsverhältnisse nicht wider“, so Jacobsen.

Der dbb sh wies auf eine weitere Problematik hin: der Verzicht auf tarifvertraglich eigentlich geregelte Qualifikationserfordernisse, insbesondere bezüglich der Angestelltenlehrgänge I und II. Ohne diese Qualifikation besteht die Gefahr, dass betroffene Beschäftigte in ihrer weiteren Entwicklung ausgebremst werden – insbesondere, wenn sie sich für Stellen interessieren, deren Anforderungsprofile die entsprechende Weiterbildung vorsehen.

 

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