dbb-mv: Landtag beschließt einstimmig Besoldungsanpassung 2018

Nach der Tarifrunde 2017 für die Beschäftigten der Länder und der Einigung über eine Besoldungsanpassung für Beamte und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns hat der Landtag in Schwerin am 24. Januar 2018 das umfassende Gesetzespaket beschlossen.

„Wir sind froh, dass die Zeiten von Experimenten auf dem Rücken der Beamtenschaft, indem losgelöst von Tarifverträgen mit den Ländern Besoldungs- und Versorgungsgesetze erlassen wurden, die sowohl in der Höhe als auch hinsichtlich des Zeitrahmens eigenständige Linearanpassungen vorgesehen haben, endlich der Vergangenheit angehören sollen“, so dbb Landeschef Dietmar Knecht am Rande der Landtagssitzung.

Stattdessen wird im Rahmen des Gesamtpakets zu einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung von Tarifergebnissen auf die Beamten und Versorgungsempfänger bis zum Jahr 2022 zurückgekehrt. Darüber hinaus wird eine langjährige dbb Forderung erfüllt, indem die bislang eingefrorene Jahressonderzahlung künftig den linearen Erhöhungen angepasst wird.

Ohne die Eckpunkte des Gesetzes infrage zu stellen, weist der dbb m-v allerdings darauf hin, dass diskussionswürdige Punkte zur Attraktivitätssteigerung im öffentlichen Dienst offen bleiben. Hierzu zähle insbesondere die Ausbringung eines Äquivalents zur Erfahrungsstufe 6 im Tarifbereich.

 

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