• Einkommensrunde 2016

Öffentlicher Dienst Bund und Kommunen:

dbb-Gremien beraten Forderung für Einkommensrunde

Zur Forderungsfindung für die am 21. März 2016 beginnende Einkommensrunde mit Bund und Kommunen sind dbb Bundesvorstand und dbb Bundestarifkommission am 18. Februar 2016 in Berlin zusammengekommen.

In den Beratungen werden auf Grundlage einer eingehenden Analyse der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und der Rückmeldungen aus den Reihen der Beschäftigten, die der dbb in den vergangenen Monaten bei zahlreichen Branchentagen gesammelt hat, konkrete Forderungen an die Arbeitgeber entwickelt.

Willi Russ, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, der die Verhandlungen für den gewerkschaftlichen Dachverband führen wird, erwartet vor allem eine spürbare lineare Einkommenserhöhung: „Der öffentliche Dienst macht im Rahmen seiner ihm gegebenen Möglichkeiten einen verdammt guten Job – insbesondere aktuell unter dem Druck der großen Zahl an Schutzsuchenden in unserem Land. Das wollen wir auch im Rahmen der diesjährigen Einkommensrunde entsprechend gewürdigt sehen“, betonte Russ vor Beginn der Beratungen. Bei den Tarifverhandlungen wird es zudem um strukturelle Fragen gehen. Besonders auf den Nägeln brenne die nicht mehr akzeptable Befristungspraxis im öffentlichen Dienst – laut einer neuen Studie des „Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ (IAB) liegt der Anteil befristeter Arbeitsverhältnisse bei den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst oberhalb von 15 Prozent und damit über der Privatwirtschaft. Vor allem jüngere Arbeitnehmer unter 35 Jahren werden danach häufig nur befristet eingestellt. „Dies ist keine Perspektive für junge Menschen, die zu Recht Verlässlichkeit und Planbarkeit erwarten, wenn sie sich für einen Arbeitgeber entscheiden. Diese Ergebnisse werden sicher in die Tarifforderungen mit einfließen“, sagte Russ. Weiteres Thema der diesjährigen Einkommensrunde wird die seit mehr als zehn Jahren verhandelte neue Entgeltordnung für die kommunalen Arbeitnehmer sein. „Selbstverständlich werden wir wieder darauf dringen, dass auch Beamte und Versorgungsempfänger beim Bund zeit- und inhaltsgleich von den verhandelten Ergebnissen profitieren“, unterstrich dbb-Verhandlungsführer Russ.

Die Gewerkschaften dbb und ver.di werden ihre gemeinsame Forderung für die Einkommensrunde mit Bund und Kommunen im Laufe des 18. Februar 2016 der Öffentlichkeit vorstellen.

Hintergrund

Am 21. März 2016 starten in Potsdam die Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD), von denen insgesamt knapp zwei Millionen Beschäftigte betroffen sind: 147.335 Arbeitnehmer des Bundes, 1.241.845 Arbeitnehmer der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 179.595 Beamte und 179.000 Versorgungsempfänger des Bundes, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet/versorgt werden. Weitere Verhandlungstermine in Potsdam sind vereinbart für den 11./12. April 2016 sowie den 27./28. April 2016. Sollte es hier zu keiner Einigung kommen, gilt eine Schlichtungsvereinbarung zwischen Gewerkschaften, Bund und Kommunen.

 

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