dbb für mehr Rechte von Leiharbeitnehmern
„Der Spaltung von Belegschaften durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern muss ein Riegel vorgeschoben werden.“ Das forderte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach im Vorfeld eines Gespräches im Bundesarbeitsministerium zur Weiterentwicklung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte den dbb beamtenbund und tarifunion sowie weitere Verbände zu der Unterredung mit Staatssekretär Thorben Albrecht am 3. Juni 2015 in Berlin eingeladen. Vorab war Gelegenheit, die Positionen zur Weiterentwicklung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes darzulegen.
Der dbb trat erneut dafür ein, Leiharbeitnehmer vom ersten Tag ihrer Beschäftigung im Entleihbetrieb an so zu entlohnen wie die Stammbelegschaft. „Zudem benötigen wir eine gesetzliche Regelung, wonach der Entleihbetrieb sanktioniert wird, wenn er Leiharbeitnehmer nicht nur vorrübergehend beschäftigt“, forderte Silberbach.
Beraten wurde auch über Möglichkeiten zur gesetzlichen Eindämmung des Missbrauches von Werkverträgen durch die Unternehmen. „Hier brauchen wir konkrete Tatbestände im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, um eindeutig einen gängigen Werkvertrag von einem Vertrag zu unterscheiden, der nur eine Arbeitnehmerüberlassung verschleiern will“, so Silberbach. Mit Blick auf das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Tarifeinheitsgesetz fügte der dbb Vize hinzu: „Wer Tarifeinheit will, muss auch Regelungen finden, um weitere Tarifflucht zu verhindern.“
Zudem forderte der dbb, die Rechte der Betriebs- und Personalräte beim Abschluss von Werkverträgen zu erweitern, indem ihnen neben einem umfassenden Informationsanspruch auch ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt wird.