BfV stuft AfD als rechtsextremistisch ein

dbb fordert Einzelfallprüfung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die ‚Alternative für Deutschland‘ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die Veröffentlichung der Einstufung durch das BMI hat eine Debatte zu den Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst und speziell auf dienstrechtliche Konsequenzen für Beamtinnen und Beamte mit AfD-Parteibuch ausgelöst.

dbb aktuell

Hierzu erklärte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 2. Mai 2025 gegenüber verschiedenen Medien: „Die Einstufung bedeutet nicht, dass Beamtinnen und Beamte, die Mitglied in dieser Partei sind, automatisch aus dem Dienst entlassen werden – jedenfalls solange das Bundesverfassungsgericht die Partei nicht verbietet. Vielmehr bedarf es hier im Falle eines konkreten Fehlverhaltens weiterhin einer Prüfung des Einzelfalls, und welche disziplinarrechtlichen Konsequenzen angezeigt sind. Für Bewerberinnen und Bewerber, die Mitglieder der AfD sind, ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis jedoch bereits jetzt deutlich unwahrscheinlicher geworden. Denn die Voraussetzung dafür ist ein dauerhaftes Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ob dieses gegeben ist, dürfte gerade angesichts der zunehmenden Radikalisierung der AfD in den letzten Jahren nun durch die Dienstherrn zunehmend in Frage gestellt werden.“

Verschiedene dbb-Landesbünde haben die Entwicklung inzwischen ebenfalls kommentiert.

„Wer nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsteht, hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Wir müssen sicherstellen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in den öffentlichen Dienst nicht beschädigt wird“, erklärte zum Beispiel Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) am 7. Mai „Aber einen Generalverdacht lehnen wir ab.“ Ähnlich kommentierte den Vorgang auch Heini Schmitt, Landesvorsitzender des dbb Hessen: „Beamtinnen und Beamte, die nachweislich nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen, haben im öffentlichen Dienst nichts verloren – das hat der dbb Hessen stets deutlich gemacht. Diesen Nachweis jedoch hat der Dienstherr nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen im jeweiligen Einzelfall zu führen und die Entfernung eines Beamten aus dem Dienst darf nur durch die Entscheidung eines Gerichts erfolgen.“

Ebenso Roland Staude, erster Vorsitzender des DBB Nordrhein-Westfalen: „Beamte und Tarifbeschäftigte müssen durch ihr individuelles Verhalten stets darlegen, dass sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Dazu gehören insbesondere die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, der Minderheitenschutz, die Volkssouveränität, die staatliche Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz. Eine Prüfung der Verfassungstreue sollte daher im konkreten Zweifelsfall erfolgen.“ Fast gleichlautend Ulrich Stock, Vorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion sachsen-anhalt: „Unsere Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten tragen eine besondere Verantwortung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wer sich aktiv in einer als extremistisch eingestuften Partei engagiert, muss sich der Konsequenzen bewusst sein.“

Auch der dbb Schleswig-Holstein weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass eine Entfernung aus dem Dienst ausschließlich infolge einer individuellen gerichtlichen Entscheidung im Zuge eines Disziplinarverfahrens in Frage kommt: „Nachgewiesene Verfassungsfeindlichkeit ist ein Dienstvergehen, welches eine Entlassung rechtfertigt. Eine solche Maßnahme pauschal mit einem Gutachten zu einer Partei zu begründen, erscheint aber fragwürdig. Das Beamtenverhältnis ist in besonderer Weise geschützt – übrigens auch, um den demokratischen Rechtsstaat zu schützen.“

Ewald Linn, Landesvorsitzender des dbb Saar, betont in seiner Erklärung zur Sache zudem, dass sich Beamte nach herrschendem Dienstrecht natürlich privat politisch betätigen dürfen, dabei aber stets Mäßigung wahren müssen. Ein wesentlicher Aspekt des Berufsbeamtentums ist dabei das uneingeschränkte Bekenntnis zur Verfassung, zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur politischen Treuepflicht.
 

Dietmar Knecht, Landesvorsitzender des dbb Mecklenburg Vorpommern, teilt die Bewertung der Sachlage, kritisiert aber eine Schieflage in der medialen Diskussion: „Die bisherige Berichterstattung konzentriert sich stark auf die Polizei, was ein verzerrtes Bild erzeugen könnte: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es rund 6.000 Polizeibeamtinnen und -beamte, doch zwischen 2019 und 2024 wurden lediglich 16 Verfahren vor den Disziplinarkammern in Mecklenburg-Vorpommern eröffnet. Darüber hinaus kann die Statistik des Justizministeriums nicht einmal klären, ob Extremismus überhaupt Gegenstand dieser Verfahren war.“

Details und ggf. weitere Stellungnahmen finden Sie auf den Websites der dbb Landesbünde und Fachgewerkschaften.

 

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