Öffentlicher Dienst
dbb fordert 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro mehr für Beschäftigte in Hessen
Gestiegene Belastung, Inflation, Konkurrenzkampf um Fachkräfte: Der öffentliche Dienst in Hessen braucht dringend höhere Einkommen.
In Hessen finden eigenständige Tarifverhandlungen statt, weil es als einziges Bundesland nicht Mitglied in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist, mit der derzeit ebenfalls Tarifverhandlungen laufen. Die Hauptforderung des dbb ist aber identisch: 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro mehr für den öffentlichen Dienst. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags soll zwölf Monate betragen. Darüber hinaus soll – neben strukturellen Verbesserungen, etwa bei der Jahressonderzahlung – insbesondere die Nachwuchsgewinnung verbessert werden, beispielsweise durch höhere Ausbildungsentgelte und zukunftsgerechte Übernahmeregelungen.
Der dbb Tarifchef Volker Geyer, der die Verhandlungen mit dem hessischen Innenministerium führen wird, erklärte am 8. November 2023: „Hessen hat die Möglichkeit, es besser zu machen, als die TdL in den aktuellen Verhandlungsrunden. Statt Ergebnisse hinauszuzögern, muss die Politik schnellstmöglich handeln. Denn die Arbeitsbelastung im öffentlichen Dienst wird immer größer, gleichzeitig frisst die Inflation die Kaufkraft der Beschäftigten auf. Unter diesen Umständen wird es immer schwieriger, neues Personal zu gewinnen und das vorhandene zu halten. Uns fehlen deutschlandweit bereits über 500.000 Beschäftigte und diese Zahl wird sich aufgrund des demografischen Wandels noch verschlimmern.“
Für die hessischen Landes- und Kommunalbeamten stellte Heini Schmitt, dbb Landesbundschef in Hessen, klar: „Für uns wird diese hessische Einkommensrunde erst zu Ende sein, wenn die künftige Landesregierung klipp und klar erklärt hat, dass sie das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger überträgt und nicht den Versuch unternimmt, die Statusgruppen gegeneinander auszuspielen. Außerdem wird die Übertragung auf Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger dazu führen, dass wir dem Ziel einer verfassungskonformen Alimentation einen Schritt näherkommen. Es wäre ein wichtiger Vertrauensbeweis, wenn die Übertragung gleich zur Auftaktrunde zugesagt würde.“
Hintergrund:
In Hessen sind zwei Verhandlungsrunden für den 14. Februar und den 13. bis 16. März 2024 vereinbart.