dbb bundesseniorenvertretung zur Rentenreform
„Bei der Rente mit 63 muss die besondere Situation der schwerbehinderten Menschen berücksichtigt werden“, forderte der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Wolfgang Speck aus Anlass der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz am 5. Mai 2014 in Berlin. Der abschlagsfreie Rentenzugang mit 63 für besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren sei zu begrüßen, auch wenn hiervon letztlich lediglich die Versicherten bis zum Jahrgang 1952 profitieren könnten. Bis zum Jahrgang 1963 steigt das Zugangsalter stufenweise auf 65 an, so dass die Jahrgänge ab 1964 wie jetzt auch schon erst mit 65 abschlagsfrei in Rente werden gehen können, wenn sie 45 Versicherungsjahre vorweisen.
Auf dieses Alter steigt für die Jahrgänge ab 1952 stufenweise auch das Zugangsalter für schwerbehinderte Menschen an, wenn sie 35 Versicherungsjahre haben, so dass ein schwerbehinderter Mensch , der z. B. im Juli 1952 geboren wurde und 35 Versicherungsjahre hat, erst mit 63 Jahren und sechs Monaten abschlagsfrei in Rente gehen kann, also sechs Monate später als ein besonders langjährig Versicherter. „Dies wird den besonderen Belastungen eines schwerbehinderten Menschen nicht gerecht“, kritisierte Speck.
Auch die Mütterrente werde von der dbb bundesseniorenvertetung begrüßt, jedoch nur als erster Schritt zum vollständigen Nachteilausgleich im Vergleich zur Berücksichtigung der nach 1992 geborenen Kinder. „Außerdem muss die Mütterrente aus Steuermitteln finanziert werden, denn Kindererziehung ist nicht nur Aufgabe der Beitragszahlenden in die Rentenversicherung, sondern dient der gesamten Gesellschaft.“ Insoweit seien auch Beamtinnen und Beamte, die vor 1992 Kinder erzogen haben, entsprechend besser zu stellen, so Wolfgang Speck.