dbb bundesfrauenvertretung begrüßt Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt

Die dbb bundesfrauenvertretung hat die Zustimmung der Bundesregierung zum Europaratsübereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt begrüßt. „Die Bundesregierung sendet ein deutliches Signal nach Europa: Gewalt in Familien geht uns alle an“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung am 11. Mai 2011. Mit dem Übereinkommen liege erstmalig ein für Europa bindendes völkerrechtliches Regelwerk vor, das Frauen in vielen Mitgliedstaaten des Europarats Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt bietet. „Die unterzeichnenden Staaten haben sich damit verpflichtet, alle Opfer von häuslicher Gewalt wirksam zu schützen. Das erfordert vor allem auch eine starke Einbindung der öffentlichen Verwaltungen“, betonte Wildfeuer.

Das Vorhaben der Bundesfamilienministerin Schröder, ein kostenfreies Hilfetelefon für Opfer einzurichten, bezeichnete Wildfeuer dabei als einen wichtigen Schritt. „Viele Opfer von häuslicher Gewalt schämen sich, um Hilfe zu bitten. Deshalb werden mehr Angebote wie das geplante Hilfetelefon gebraucht, die ohne große Hemmschwelle genutzt werden können“, sagte Wildfeuer. Gleichzeitig wies sie auf die große Verantwortung hin, welche den öffentlichen Verwaltungen bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt zuteil würde. Nicht nur Polizei, Krankenhauspersonal und Beschäftigte der Ordnungsämter sondern auch Lehrerinnen und Erzieherinnen müssten gezielt unterstützt werden, Gewalttaten von Familienangehörigen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls Schlimmeres zu verhindern. Sporadische Personalschulungen reichten hier nicht aus. Außerdem bedürfe es in Schulen und Erziehungseinrichtungen an zusätzlichem sozialpädagogisch und psychologisch geschultem Fachpersonal, um betroffenen Kindern und Eltern die nötige Hilfe zukommen lassen zu können, betonte Wildfeuer. Darüber hinaus sprach sich die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung für den Erhalt von Frauenhäusern aus, die neben Krankenhäusern noch immer die wichtigsten Anlaufstellen für Opfer von häuslicher Gewalt darstellten. „In 80 bis 90 Prozent der registrierten Fälle im familiären Umfeld richtet sich die Gewalt gegen Frauen“, so Wildfeuer.

Mit der Zustimmung zum Übereinkommen des Europarats zeigen sich bislang 13 der 47 Mitgliedsstaaten dazu bereit, verbindliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Menschen vor öffentlicher und privater Gewalt, unter anderem auch vor Gewalt durch Familienangehörige, zu schützen. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich erstmals, Telefonhotlines, Frauenhäuser, Beratungsstellen und besondere medizinische Dienste einzurichten. Zudem befasst sich das Übereinkommen mit geschlechtsspezifischen Gewalttaten im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten. Systematische Vergewaltigungen etwa sind damit erstmals auch für den europäischen Raum als Bruch der Menschenrechte anzusehen und zu unterbinden.

 

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