Neuregelung vom Kabinett verabschiedet:

dbb begrüßt Entscheidung zum Ausgleich für Dienst zu wechselnden Zeiten

Das Bundeskabinett hat am 5. Juni 2013 den Belastungsausgleich für Dienst zu wechselnden Zeiten für den Bundesbereich neu geregelt. „Die Neuregelungen für Bundesbeamte sind mit dem dbb abgestimmt, werden Anfang 2014 wirksam und beinhalten Verbesserungen bei der Erschwerniszulagenverordnung, der Arbeitszeitverordnung sowie der Sonderurlaubsverordnung“, sagte der dbb Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra.

„Wir begrüßen diese Neuregelung, denn sie vereinheitlicht und erweitert den finanziellen und zeitlichen Ausgleich für wechselnde Dienste, wie zum Beispiel Tag- und Nachtdienst oder Wochenenddienst. Zudem orientieren sich künftig alle drei Ausgleichskomponenten – also die Erschwerniszulage, der Zusatzurlaub und die Anrechnung von Pausen auf die Arbeitszeit – an der tatsächlichen Belastung. Dadurch wird der Ausgleich für den „klassischen“ Wechselschichtdienst verbessert“, so Benra weiter. Erstmals werden auch Beamte, die bei wechselnden Diensten herangezogen werden, so etwa die Beamtinnen und Beamten in Einsatzverbänden der Bundespolizei oder in Mobilen Kontrolleinheiten des Zolls, einbezogen.

Wesentlich sind folgende Neuerungen:

  • Einbeziehung flexibler Schichtdienste und vergleichbar belastender Dienste,
  • Ausrichtung des Ausgleichs an der tatsächlichen Belastung (Zahl der Nachtdienststunden, Wechsel entgegen dem Biorhythmus),
  • Neustrukturierung der Erschwerniszulagen und Erhöhung der maximalen Zulagenbeträge,
  • Gewährung der vollen Zulagen auch an Beamte auf Widerruf,
  • Neustrukturierung und Erhöhung des Zusatzurlaubs von 4 auf maximal 6 Tage pro Jahr,
  • Einführung eines weiteren zusätzlichen Urlaubstags für ältere Beamte und
  • Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Teilzeitbeschäftigung (§ 2a EZulV).

 

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