dbb begrüßt Bundesverwaltungsgerichtsurteil gegen Streikrecht für Beamte
Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 27. Februar 2014, mit dem das Streikverbot für alle Beamten nach geltendem Recht grundsätzlich bestätigt wurde, ausdrücklich begrüßt. "Der dbb hat immer wieder darauf hingewiesen, dass Beamtenstreiks mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes unvereinbar sind und eindeutig gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums verstoßen. Dieser Auffassung hat sich das Bundesverwaltungsgericht heute angeschlossen. Die bedeutende Rolle des Berufsbeamtentums als Garant für einen funktionierenden Staat wurde damit abermals höchstrichterlich bestätigt", so Dauderstädt.
Dauderstädt kritisierte dagegen die Auffassung des Leipziger Senats, dass zwischen dem deutschen Verfassungsrecht und der Europäischen Menschenrechtskonvention ein "inhaltlicher Widerspruch in Bezug auf das Recht auf Tarifverhandlungen und das Streikrecht derjenigen Beamten besteht, die außerhalb hoheitlicher Staatsverwaltung tätig sind". Dazu zählt das Gericht insbesondere alle öffentlichen Schulen. Dauderstädt: "Auch Lehrer sind hoheitlich tätig. Die Durchsetzung der Schulpflicht und die über das weitere Leben der Schüler entscheidenden Zeugnisse und Versetzungen sind eindeutig hoheitliche Akte." Ob und wie der Gesetzgeber die Aufforderung des Senats aufgreift, diese Kollision zu lösen, sei noch völlig offen. Dauderstädt bemängelte zudem, dass das Gericht keine plausible Abgrenzung aufzeigte. Der dbb Chef: "Alle Beamtinnen und Beamten sind hoheitlich tätig. Eine Trennung in Beamte mit und ohne Streikrecht ist mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums unvereinbar."
Spannend seien dagegen die Einlassungen des Bundesverwaltungsgerichts zur verfassungsrechtlich zwingenden Verknüpfung von Tarifabschlüssen und Besoldungsanpassung: "Damit haben wir erstmals eine höchstrichterliche Ablehnung von Nullrunden und zeitlicher Abkopplung von Einkommensabschlüssen am Tariftisch", betonte Dauderstädt.
Bereits am Morgen des 27. Februar 2014 hat Klaus Daudertstädt im Interview mit dem ARD Morgenmagazin die Position des dbb bekräftigt.