dbb-Appell an Bundestag: Öffentlichen Dienst im Blick behalten
Die Konstituierung des 18. Deutschen Bundestages hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt zum Anlass genommen, das Parlament auf seine hohe Verantwortung und die nicht minder hohen Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger hinzuweisen. „Zwar sind Arbeitslosigkeit und Inflation derzeit relativ niedrig, die Finanzkrise ist aber nicht überwunden. Die Altschulden-Thematik muss angesichts der sich nähernden Schuldenbremse endlich angepackt werden, und das Verhältnis zwischen den Beteiligten im Bundesstaat bedarf einer Nachjustierung“, sagte Dauderstädt am 22. Oktober 2013 in Berlin.
Auch wenn es keine dritte Föderalismuskommission geben sollte, zeigten die Verfassungsklagen von Bayern und Hessen die Notwendigkeit auf, über den Finanzausgleich zu verhandeln, so der dbb Chef weiter. Das Kooperationsverbot in der Bildung stehe nach wie vor in der Kritik, und die Verlagerung der Zuständigkeiten für das Dienstrecht vom Bund auf die Länder führe zu immer gravierenderen Verzerrungen im öffentlichen Dienst. Als „zielführend“ bezeichnete Dauderstädt einen Kompromiss in einer großen Koalition zum Mindestlohn. „Dagegen sollte die Legislative die Hände vom Thema Tarifeinheit lassen. Hier sind die Sozialpartner gefordert, nicht der Gesetzgeber“, machte der Chef des gewerkschaftlichen Dachverbandes noch einmal klar.
Mit Blick auf die kommende Einkommensrunde mit Bund und Kommunen im Jahr 2014 appellierte Dauderstädt an den Bundestag, „mit gutem Beispiel gegenüber den Ländern voranzugehen, das Tarifergebnis dann auf die Bundesbeamtinnen und -beamten zeit- und wirkungsgleich zu übertragen und dabei auch die Versorgungsempfänger mit einzuschließen“. Der öffentliche Dienst stehe angesichts der demografischen Vorzeichen unter starker Belastung und erwarte von der Politik „klare Zeichen der Wertschätzung, auch als wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaftsnation Deutschland“.