dbb stellt Infos für Beschäftigte zur Verfügung
Corona-Krise: Öffentliche Arbeitgeber haben Vorbildfunktion
Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat an die öffentlichen Arbeitgeber appelliert, angesichts der Corona-Pandemie besonders für Beschäftigte, die Kinder betreuen müssen, flexible Lösungen zu finden.
„Sie sollten überall dort, wo es möglich ist, großzügig mit der Beanspruchung der Familien durch die fundamental neuen Betreuungserfordernisse umgehen und im Rahmen der Möglichkeiten Flexibilisierungen schaffen“, so der dbb Chef gegenüber der „Rheinischen Post“ (Ausgabe vom 17. März 2020). Gerade die öffentlichen Arbeitgeber hätten hier eine Vorbildfunktion gegenüber der Gesamtwirtschaft. Silberbach betonte, dass für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes das Funktionieren des Staates an erster Stelle stehe – gerade in einer Krise wie der jetzigen. „Gleichwohl muss darüber gesprochen werden, wie sie alle möglichst gesund und ohne individuelle Einbußen durch diese schwere Zeit kommen.“
Insbesondere für neuralgische Berufsgruppen müssten flächendeckend Sonderregelungen gefunden werden, beispielsweise im Gesundheits- und Sozialdienst, den Einsatzkräften und in der Bildung. „All das muss zügig im Dialog zwischen den zuständigen Sozialpartnern geklärt werden. Deswegen sollten Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bei ihrem Sozialpartner-Treffen am Mittwoch den öffentlichen Dienst nicht vergessen. Wir stehen bereit, die besonderen Bedarfe und Bedürfnisse zu erörtern und tragfähige Lösungen zu entwickeln.“
Für die Beschäftigten des Bundes hatte das Bundesinnenministerium (BMI) am Tag zuvor bereits Regelungen für die Gewährung von Sonderurlaub sowie für die Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Kinderbetreuung festgelegt. Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten des Bundes kann damit unter bestimmten Voraussetzungen (mehr dazu auf dbb.de) für die Kinderbetreuung zeitlich befristet (bis einschließlich 9. April 2020) Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge (Beamtinnen und Beamte) beziehungsweise Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts (Tarifbeschäftigte) von insgesamt bis zu zehn Arbeitstagen gewährt werden. Die jeweiligen Dienststellen hätten über den notwendigen Umfang nach Maßgabe aller bekannten Tatsachen eigenverantwortlich zu entscheiden, hieß es dazu vom BMI. Zudem könnten in besonderen Härtefällen auch mehr als zehn Arbeitstage unter Fortzahlung der Bezüge / des Entgelts gewährt werden könnten. Die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens seien jedoch grundsätzlich vorrangig zu nutzen.
Der dbb hat auf seiner Internetseite (www.dbb.de) auf der Startseite (Kasten in der rechten Spalte) einige grundlegende Informationen für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte zusammengestellt und wird diese fortlaufend aktualisieren.