Baden-Württemberg

Bundesverwaltungsgericht kippt Beihilferegelungen für Lebenspartner

Ehegatten/Lebenspartner von Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg erhalten seit 2013 nur Beihilfe, wenn sie in den beiden Kalenderjahren vor der Antragsstellung jeweils unter 10.000 Euro verdient haben. Diese Regelung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) jedoch nun gekippt.

Das BVerwG sprach dem Landesgesetzgeber zwar grundsätzlich die Möglichkeit zu, die Beihilfe für Ehegatten/Lebenspartner einzuschränken. Allerdings hätte es dafür eines Gesetzes bedurft, nicht einer Rechtsverordnung. Kai Rosenberger, Chef des dbb Landesbundes (BBW), warnte die Landesregierung am 29. März 2019 jedoch dringend davor, die Verschlechterungen einfach „ohne formale Fehler“ neu aufzulegen. Stattdessen müsste die Einkommensgrenze wieder auf den Stand vor 2013 (18.000 Euro) angehoben werden. Außerdem gelte es, die seit 2013 zu Unrecht nicht geleisteten Beihilfezahlungen zu erstatten.

Rosenberger ging noch weiter: Auch die anderen seit 2013 geltenden Verschlechterungen in der Beihilfe müssten zurückgenommen werden: „Baden-Württemberg darf seine Beamten und Versorgungsempfänger in Sachen Beihilfe nicht länger im Regen stehen lassen. Wer bei den Gehältern und der Arbeitszeit nur schwer mit der Privatwirtschaft konkurrieren kann, sollte seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht noch zusätzlich durch Sparen bei der Beihilfe verschlechtern.“

 

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