Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)Bundesverfassungsgericht stellt Polizeiarbeit zur Terrorbekämpfung sicher

Die DPolG begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur grundsätzlichen Zulässigkeit von (Quellen-)Telekommunikationsüberwachung und zur Online-Durchsuchung.

dbb aktuell

In Zeiten terroristischer Bedrohungen brauchen Ermittlungsbehörden wirksame Instrumente, sowohl zur Gefahrenabwehr als auch zur Strafverfolgung, unterstrich der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt in einer Pressemitteilung vom 7. August 2025: „Die terroristische Bedrohungslage ist hoch und das wird auch in der Zukunft erst einmal so bleiben“, sagte er. „Religiöse, politische und andere Fanatiker überall auf der Welt nutzen jede Gelegenheit, mit ihren mörderischen Attacken Öffentlichkeit zu erzielen und Angst und Schrecken in der Welt zu verbreiten. Das Bundesverfassungsgericht stellt in seiner Entscheidung sicher, dass der Rechtsstaat die Bevölkerung vor den Gefahren des Terrorismus und gleichzeitig ihre Grundrechte schützen kann.“ 

Wendt wies außerdem darauf hin, dass verschleierte Telekommunikation häufig genutzt werde, um Absprachen und gemeinsames Handeln vorzubereiten. „Das ist bereits der Moment, in dem der Staat eingreifen muss, um größeren Schaden zu verhindern.“ 

Dazu zähle auch die Online-Durchsuchung sowie der Einsatz sogenannter Staatstrojaner, auch wenn das Gericht strengere Grenzen gesetzt habe. Wendt zeigte sich überzeugt, dass die Terrorbekämpfung und Strafverfolgung durch die Entscheidung weiterhin gewährleistet seien. „Das Bundesverfassungsgericht lässt den Staat nicht schwach erscheinen, sondern stärkt ihm mit dieser Entscheidung den Rücken.“

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