Bundestariftreuegesetz im BundestagHemsing: „Die Intention des Gesetzes ist richtig, aber…“
Das Tariftreuegesetz des Bundes ist Gegenstand aktueller Beratungen im Bundestag. Der dbb fordert, Schlupflöcher zu beseitigen.
„Die Intention des Gesetzes ist gut und richtig“, sagte Andreas Hemsing, dbb-Vize und Fachvorstand Tarifpolitik, am 7. Oktober 2025 in Berlin. „Wir begrüßen ein Tariftreuegesetz ausdrücklich. Ein Tariftreuegesetz kann der Tarifflucht entgegenwirken und für mehr Tarifbindung – jedenfalls für mehr Anwendung von Tarifverträgen – sorgen.“
Nachbesserungen gefordert
Hemsing ergänzt: „Doch die Tücke steckt im Detail. Es bieten sich zu viele Schlupflöcher“ – so soll das Gesetz bei öffentlichen Vergaben erst ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro greifen. Die Kontrollmöglichkeiten zur Einhaltung des Gesetzes sind nicht ausreichend. Der dbb bemängelt auch die nur eingeschränkte Haftung für Nachunternehmer.
Hintergrund: Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen. Das Vermeiden tariflicher Arbeitsbedingungen korrespondiert daher grundsätzlich mit der Möglichkeit, preislich bessere Angebote im Vergabeverfahren abzugeben. Dies gilt insbesondere für Lohnkostenvorteile durch untertarifliche Vergütung. Ein Tariftreuegesetz verhindert das. Im Bereich der Arbeitsbedingungen schafft es eine faire Wettbewerbsgrundlage. Es kann für die Beteiligten keinen Vorteil mehr bedeuten, sich einer Tarifbindung zu entziehen. Der Gesetzentwurf des Tariftreuegesetzes auf Bundesebene erreicht dieses Ziel nach Ansicht des dbb allerdings nicht im angestrebten Maße.