Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)Bundesarbeitsgericht: Recht auf Fairness-Plan-Leistungen erstritten

Das Bundesarbeitsgericht hat am 1. Oktober 2025 entschieden, dass das Tarifeinheitsgesetz (TEG) auf die gemeinsame Einrichtung „FairnessPlan e.V.“ keine Anwendung findet.

Damit ist klargestellt: Die Leistungen des FairnessPlan – von Kinderbetreuungszuschüssen bis zu Härtefallhilfen – stehen den GDL-Mitgliedern auch in Betrieben zu, in denen die GDL nach einseitiger Meinung der Arbeitgeberseite vermeintlich nicht die Mehrheitsgewerkschaft ist.

 

„Dieses Urteil ist ein Sieg für Vertragstreue, Respekt sowie soziale Gerechtigkeit – und insgesamt ein Erfolg des konsequenten Einsatzes der GDL-Gemeinschaft. Es wurde so verhindert, dass GDL-Mitglieder ungerechtfertigterweise von vereinbarten sozialen Leistungen durch die Verbandsmitglieder des AGV MOVE ausgeschlossen werden. Damit ist klar: Unsere Gewerkschaft hat in einem ersten Teilerfolg das Recht für ihre Mitglieder erstritten, zumindest in den Belangen des FairnessPlan auch fair und vertragsgemäß behandelt zu werden“, hieß es von der GDL.

 

Mario Reiß, Bundesvorsitzender der GDL, erklärt: „Das heutige Urteil ist ein klares Signal: Solidarität siegt über Spaltungsversuche. Die GDL hat durchgesetzt, dass unsere Mitglieder zumindest bei der Gewährung der Sozialleistungen, welche vor „Allem“ der Gesunderhaltung der Beschäftigten dienen, nicht länger benachteiligt werden dürfen. Wer in der Bahn arbeitet, hat Anspruch auf die vereinbarten Leistungen – ohne Wenn und Aber.“

 

Das Bundesarbeitsgericht habe somit bestätigt, dass tarifliche Vereinbarungen nicht willkürlich aufgekündigt oder ignoriert werden dürfen. „Alles andere ist nun offiziell rechtswidrig und war seit jeher respektlos gegenüber den wohlverdienten Leistungen der Beschäftigten, die tagtäglich dafür sorgen, dass die Bahn in Deutschland funktioniert. Mit diesem Urteil ist klar, dass getroffene Abmachungen gelten und die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes sie nun endlich einhalten müssen“, so Reiß weiter.

 

Mit der heutigen Entscheidung hat die GDL für ihre Mitglieder in letzter Instanz erkämpft, dass die bereits laufenden Zahlungen aus dem Fairness-Plan dauerhaft fortgeführt werden können.

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