Bundesarbeitsgericht: Frage nach Gewerkschaftszugehörigkeit beeinträchtigt Koalitionsfreiheit

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.11.2014 (1 AZR 257/13) entschieden, dass die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit die Koalitionsfreiheit unzulässig einschränken kann.

Hintergrund der Entscheidung war eine Tarifauseinandersetzung bei den Stadtwerken München. Die Arbeitgeberin forderte die Mitarbeiter des Nahverkehrs auf, mitzuteilen, ob sie Mitglied der GDL seien. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Stadtwerke noch keine Einigung mit der GDL erzielt. Ein Tarifvertrag war lediglich mit ver.di zustande gekommen. Die Arbeitgeberin wollte wissen, auf welche Mitarbeiter dieser Vertrag anzuwenden sei. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu jetzt klargestellt, dass der Arbeitgeber in einer derartigen Arbeitskampfsituation nicht nach der Gewerkschaftszugehörigkeit fragen darf, denn: „Die geforderte Auskunft verschafft der Arbeitgeberin genaue Kenntnis vom Umfang und Verteilung des Mitgliederbestands der GDL in ihrem Betrieb. Sie zielt nach Art und Weise der Befragung während einer laufenden Tarifauseinandersetzung mit Streikandrohung darauf ab, den Verhandlungsdruck der GDL unter Zuhilfenahme ihrer Mitglieder zu unterlaufen.“

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt begrüßte das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über das von der Bundesregierung geplante Tarifeinheitsgesetz: „Die Entscheidung bestätigt unsere berechtigten Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer gesetzlich verordneten Tarifeinheit. Das Gesetz will Arbeitskampfsituationen über einen Zählmechanismus regeln, bei dem es um die Gewerkschaftszugehörigkeit geht – genau das aber haben die Bundesarbeitsrichter jetzt eindeutig für unzulässig erklärt. Wie viele Signale braucht die Große Koalition noch, um von diesem verfassungswidrigen und technisch gar nicht realisierbaren Projekt abzulassen?“, so der dbb Chef.

 

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