Einkommensrunde
Bundesagentur: Abschluss erreicht, deutliches Gehaltsplus
Bei den Tarifverhandlungen am 14. und 15. Mai 2018 hat der dbb mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Erhöhungen der Einkommen vereinbart.
„Das Ergebnis ist ein guter Kompromiss, der die Besonderheiten bei der BA berücksichtigt und gleichzeitig die Leistung der Beschäftigten angemessen honoriert. Dieses Signal der Wertschätzung haben sich die Kolleginnen und Kollegen verdient“, so dbb Verhandlungsführerin Siglinde Hasse.
Die Entgelte der Beschäftigten steigen laut Einigung in drei Schritten bis 1. März 2020 um ein deutliches Gehaltsplus, welches das Ergebnis bei Bund und Kommunen widerspiegelt. In den unteren Tätigkeitsebenen kommt es bis zum 1. März 2020 zu einer Mindesterhöhung von 175 Euro.
Die Beschäftigten erhalten fogende Einkommenserhöhungen:
- ab 1. März 2018 um 3,19 Prozent
- ab 1. April 2019 um weitere 3,09 Prozent
- ab 1. März 2020 um weitere 1,06 Prozent
(Neue Tabellen: Siehe Mitgliederinfo als PDF unten)
Strukturelle Verbesserungen gibt es in der Tätigkeitsebene (TE) IV. Dies überträgt die Neuerungen des Tarifergebnisses beim Bund in die Tarifwelt der BA. Die Beschäftigten in den Tätigkeitsebenen V bis VIII erhalten rückwirkend zum 1. März 2018 eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro.
Nachwuchskräfte
Die Ausbildungsvergütung für Auszubildende steigt in zwei Schritten:
- ab 1. März 2018 um einen Festbetrag von 50 Euro
- ab 1. März 2019 um weitere 50 Euro
- Studierende erhalten 25 Euro ab 1. März 2018 und weitere 25 Euro ab 1. April 2019
Alle Nachwuchskräfte haben 30 Urlaubstage ab dem Urlaubsjahr 2018
Laufzeit und Auszahlung
Die Laufzeit der Regelungen beträgt parallel zum Tarifergebnis von Bund und Kommunen 30 Monate bis zum 31. August 2020. Ziel ist die Auszahlung mit dem Augustentgelt 2018. Bis Mitte Juni 2018 steht die Einigung unter Gremienvorbehalt.