BTB bleibt bei Kritik an Infrastrukturgesellschaft des Bundes
Bundestag und Bundesrat haben die notwendigen Änderungen des Grundgesetzes für die Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes vorgenommen. Obwohl wichtige Korrekturen an den ursprünglichen Plänen erreicht wurden, bleibt die Gewerkschaft Technik und Naturwissen-schaft (BTB) bei ihrer grundsätzlichen Kritik. „Es ist ein Kompromiss im Bund-Länder-Finanzausgleich, keine Problemlösung aus fachlicher Sicht“, so der BTB Vorsitzende Jan Seidel am 14. Juni 2017.
Konkret bemängelt der BTB ein wirksames Verbot von ÖPP-Projekten (Öffentlich-Private-Partnerschaften). Zudem seien viele Regelungen zur Ausgestaltung der Infrastrukturgesellschaft wie die Festlegung der Gesellschaftsform sowie zusätzliche Kontrollrechte des Parlaments und des Bundesrechnungshofes ausschließlich in einfachen Bundesgesetzen fixiert und könnten bei veränderten Mehrheiten leicht an die zweifelsohne vorhandenen Bestrebungen zur Privatisierung mit Mautsystem angepasst werden.
Die ebenfalls nachträglich erfolgten Ergänzungen zur Sicherung der Verhältnisse aller betroffenen Beschäftigten, insbesondere zu Arbeitsplatz und Standortzusicherungen, müssten darüber hinaus den Anforderungen der Realität im Zuge des Übergangs der Auftragsverwaltung zur Bundesinfrastrukturgesellschaft standhalten. Denn über die Festlegung der zukünftigen Zentrale in Berlin und der Zusicherung von nunmehr zehn Tochtergesellschaften hinaus fehlten weitere konkrete, verbindliche Zusagen.