dbb Vize Volker Stich
Brexit: Konsequenzen für Briten im öffentlichen Dienst
Die Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) haben begonnen. Dieser einmalige Vorgang wirft beamtenrechtliche Fragen auf, nicht nur für die britischen EU-Beamten und die Finanzierung von deren Pensionen. Auch für britische Staatsangehörige, die in den deutschen öffentlichen Dienst gehen wollen, ist die Lage problematisch. „Mit dem Brexit werden die Zugangsvoraussetzungen so nicht mehr gegeben sein“, sagte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Volker Stich, Mitglied im Vorstand der Europäischen Union der unabhängigen Gewerkschaften (CESI), am 19. Juni 2017.
Voraussichtlich ab März 2019, nach dem Ende der zweijährigen Frist für die Austrittsverhandlungen, werden die Briten keine EU-Bürger mehr sein. „Das deutsche Beamtenstatusgesetz nennt die EU-Bürgerschaft aber als eine wichtige Voraussetzung für die Übernahme in den Beamtenstatus. Es ist völlig offen, wie sich die Einstellungspraxis in der Zwischenzeit entwickeln wird“, so Stich. Die Rechtslage sei aber auch für bereits vorhandene Beamte fraglich. „Bundes- und Landesrecht sehen vor, dass kraft Gesetzes entlassen ist, für wen die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht mehr vorliegen. Das Bundesbeamtengesetz lässt zwar Ausnahmen von dieser Regel zu. Das gilt aber nicht für die Landesbeamtengesetze. Und die meisten Fälle verbeamteter britischer Staatsangehöriger werden wir in den Bundesländern haben.“
„Die Bundesregierung kennt dieses Problem, aber sie wartet ab“, vermutet Stich. Die Regierung wolle den Ergebnissen der Brexit-Verhandlungen zwischen EU und Großbritannien nicht durch gesetzliche Regelungen vorgreifen, die hiesige Beamte britischer Herkunft schützen würden. „Schließlich ist gerade die Freizügigkeit ein Hauptstreitpunkt zwischen London und Brüssel.“ Nicht wenige Betroffene hätten zwar längst die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt, wodurch sich das Problem in diesen Fällen erledige. Das gelte aber nicht für alle. „Die Weiterbeschäftigung der britischen Beamten in Deutschland könnte mit dringenden dienstlichen Bedürfnissen begründet werden. Aber eine solche Hilfslösung führt zu rechtlichen Problemen, etwa wenn es Rechtsstreit zwischen Betroffenen und anderen Beamten um eine Beförderung geht.“ Stich plädiert daher für eine rechtlich eindeutige Lösung.
Persönlich bedauert Stich den Austritt Großbritanniens sehr. „Im Übrigen war es vor über 30 Jahren die Britin Deborah Lawrie-Blum, die das deutsche Beamtenrecht in einer Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union gegen das Land Baden-Württemberg für EU-Bürger geöffnet hat. Es ist schade, dass nun ausgerechnet Großbritannien die Freizügigkeit in Frage stellt und die Union verlässt.“