• Gespräch zum Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr
    Gespräch zum Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr: Der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Hans-Ulrich Benra, und der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, André Wüstner (links).

Gemeinsames Positionspapier des dbb und des DBwV

Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr: Berufliche Perspektiven schaffen

Im Zuge der Strukturreform der Bundeswehr ist die Einrichtung eines „Binnenarbeitsmarktes Bundeswehr“ vorgesehen. Damit soll insbesondere ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) mit längeren Dienstzeiten eine berufliche Perspektive sowohl in der Bundeswehrverwaltung, als auch in allen übrigen Bereichen des öffentlichen Dienstes eröffnet werden. Zur Erörterung der damit zusammenhängenden Fragen sind am 3. November 2015 Vertreter des dbb und des Deutschen Bundeswehrverbandes (DBwV) zu einem Spitzengespräch zusammengetroffen.

Geführt wurde das Gespräch auf Seiten des dbb durch den stellvertretenden Bundesvorsitzenden und Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra und auf Seiten des Deutschen Bundeswehrverbandes durch dessen Vorsitzenden, André Wüstner. Der Vorsitzende des Verbandes der Beamten der Bundeswehr, Wolfram Kamm, war ebenfalls anwesend, nachdem sich der Verband im Vorfeld bei der Formulierung und Erarbeitung von Anforderungen und künftigen Zielen bei der Weiterverwendung von SaZ inhaltlich beteiligt hatte.

Bei dem Treffen wurde ein „Gemeinsames Positionspapier des dbb und des DBwV zum Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr“ unterzeichnet. Um diese nachstehende Erklärung jetzt weiter mit Leben erfüllen zu können, sind weitere Gespräche der Beteiligten mit den zuständigen Bundesministerien erforderlich. Die Erklärung lautet folgendermaßen:

„Der dbb und der DBwV stehen zu der Verantwortung, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) nach Ablauf der Dienstzeit angemessene Perspektiven für das weitere Berufsleben aufzuzeigen. Eine wichtige Option ist das Angebot, nach Beendigung der Dienstzeit im Beamtenverhältnis in der Bundeswehrverwaltung bleiben zu können, aber auch darüber hinaus in die öffentliche Verwaltung zu wechseln. Ehemalige SaZ sind zum gegenseitigen Nutzen in den gesamten öffentlichen Dienst zu übernehmen, soweit Qualifikation und Bedarf es zulassen. Einzelne zu regelnde Punkte sind:

  • Die SaZ legen grundsätzlich eine Laufbahnprüfung nach der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) ab. Angleichungsbedarf zwischen der Soldaten- und der Bundeslaufbahnverordnung ist zu identifizieren und so weit wie möglich zu decken.
  • Die Instrumente der BLV, inhaltlich geeignete, gleichwertige Qualifikationen und berufliche Erfahrungen, die als Soldaten erworben wurden, anzuerkennen, sind zu nutzen. Auch Zeiten des Vorbereitungsdienstes sowie der beamtenrechtlichen Probezeit können in geeigneten Fällen verkürzt werden.
  • Die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt oder im ersten Beförderungsamt. Um diese Übernahme attraktiv zu gestalten, ist den ehemaligen SaZ in einem höheren Dienstgrad eine besitzstandswahrende Zulage zu zahlen.“

 

zurück

forsa Umfrage

Einkommensrunde

Einkommensrunde

mit der TdL (2023) & Hessen (2024)