Schleswig-Holstein

Besoldungsstrukturreform: Inhalt des Gesetzentwurfs steht

Die Pläne der Landesregierung zur Besoldungsstrukturreform konnten in intensiven Verhandlungen nachjustiert werden. Am 25. November 2019 wurde eine entsprechende Verständigung unter-zeichnet.

 

„Diese bedeutet jedoch keineswegs eine Gesamteinigung. Vielmehr wurde lediglich innerhalb des von der Landesregierung vorgegebenen Rahmens die bestmögliche Regelung erzielt. Unsere darüber hinausgehenden Forderungen bleiben unverändert bestehen. Diese betreffen insbesondere die Verkürzung der Arbeitszeit sowie einen vollständigen Ausgleich für das gestrichene/gekürzte Weihnachtsgeld“, hieß es dazu vom dbb Landesbund.

Die Auswirkungen des erwarteten Regierungsentwurfs wären:

Es erfolgt eine ergänzende lineare Anpassung der Besoldung um ein Prozent. Diese Anpassung wird in 2021 mit 0,4 Prozent und in 2022 mit 0,6 Prozent umgesetzt, jeweils zum 1. Juni. Damit wird dieser Schritt zwei Jahre früher abgeschlossen sein als ursprünglich geplant.

Die Besoldungsanpassung erfolgt ergänzend zu der bereits beschlossenen linearen Anhebung in Höhe von 3,12 Prozent in 2020 und 1,29 Prozent in 2021. Zudem wurde bereits jetzt vereinbart, dass der nächste Tarifabschluss mit den Ländern, der nach Lage der Dinge ab Oktober 2021 greift, zeit- und wirkungsgleich für die Besoldung übernommen wird.

Die ersten vier Erfahrungsstufen aller Besoldungsgruppen werden zusätzlich angehoben, zwischen vier Prozent in der ersten Stufe und einem Prozent in der vierten Stufe. Die Umsetzung wird auf zwei Schritte, nämlich auf die Jahre 2021 und 2024, aufgeteilt.

Junge Beamtinnen und Beamte können von der ergänzend erreichten Verkürzung der Mindestwartezeit bis zur ersten Beförderung profitieren. Diese wird künftig bereits mit der erfolgreichen Ableistung der Probezeit möglich sein.

Die Versorgungsempfänger werden in die positiven Auswirkungen der Besoldungsstrukturreform einbezogen, denn die Besoldungserhöhung ist unmittelbar versorgungswirksam.

Als weitere Maßnahmen bleiben die Streichung der Besoldungsgruppen A2 bis A4, die Vereinheitlichung der Beträge zum Familienzuschlag in den Stufen 1 und 2, die Einführung des Altersgeldes sowie die Neustrukturierung des Zuschlags bei begrenzter Dienstfähigkeit erhalten.

Für den dbb schleswig-holstein bleiben die Pläne zur Besoldungsstrukturreform nicht nur hinter dem Wünschenswerten zurück, sondern auch hinter dem Erforderlichen und Möglichen. „Der Konflikt um den Ausgleich der durch die Reduzierung des Weihnachtsgeldes ausgelösten Besoldungskürzung ist keineswegs vom Tisch“, so der Vorsitzende Kai Tellkamp. „Wir müssen aber leider zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung nicht bereit ist, zusätzliche Mittel locker zu machen. Auch wenn wir innerhalb des von der Landesregierung vorgegebenen Rahmens eine bestmögliche Lösung gefunden haben – unsere Forderung, die Kürzungen vollständig zurückzunehmen, bleibt uneingeschränkt bestehen. Sie ist mit Blick auf die offensichtlichen Probleme, Personal zu finden und zu binden, auch aktueller denn je. Deshalb werden wir dafür sorgen, dass jede Beamtin und jeder Beamte genau weiß, wie hoch der persönliche Beitrag zur Sanierung öffentlicher Haushalte weiterhin ist. Auch den Besoldungsvergleich der Bundesländer werden wir schonungslos fortschreiben. Schon jetzt können wir sagen, dass es in 2020 für Schleswig-Holstein düster aussieht. Denn auch andere Länder arbeiten an ihrer Wettbewerbsfähigkeit – häufig aber schneller und intensiver. Ungeachtet dessen erkennen wir an, dass die unzumutbare Streckung der ergänzenden Besoldungsanpassung von vier auf zwei Jahre halbiert wurde. Jetzt kann der Maßnahme immerhin eine gewisse Signalwirkung zuerkannt werden. Insoweit hat die Gesprächsbereitschaft der Landesregierung, die durch unsere Aktionen ausgeweitet wurde, durchaus positive Entwicklungen hervorgebracht. Auch die Opposition hat dazu beigetragen, dass das Thema auf der politischen Agenda steht. Und wir hoffen, dass das so bleibt, zumal letztendlich der Landtag entscheidet. Sicher wäre es hilfreich, wenn die Besoldungsstruktur dort eine ähnliche Priorität erfährt wie ein durch Schleswig-Holstein laufender Wolf oder die Rocker-Affäre. Das Ergebnis der dbb Bürgerbefragung, wonach inzwischen die meisten Menschen den Staat für zunehmend überfordert halten, sollte ein Alarmsignal sein. Der dbb sieht jedenfalls eine häufig falsche Schwerpunktsetzung bei den politischen Debatten und finanziellen Ressourcen.“

 

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