Schleswig-Holstein
Besoldungsstrukturreform: Gesetzentwurf an Finanzausschuss überwiesen
„Uns ist bewusst, dass die Politik in der aktuellen Situation andere Sorgen hat als die Beamtenbesoldung“, sagte der dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp anlässlich des Einstiegs in das parlamentarische Verfahren zur Besoldungsstrukturreform am 18. März 2020. „Dennoch ist eine sorgfältige Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unverzichtbar, denn es geht um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes über die Corona-Krise hinaus.“
Und die sei mit den bestehenden Besoldungsregelungen eben nicht gewährleistet, wie die Erfahrungen eindeutig zeige. Offenkundig sei der öffentliche Dienst in Schleswig-Holstein nicht attraktiv genug, um Stellen zuverlässig besetzen zu können. „Natürlich ist in der durch die Corona-Krise geprägten Situation grundsätzlich eine gute Absicherung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes positiv anzuerkennen. Aber die Besoldungsstruktur wird nicht für die Pandemie-Phase gemacht, sondern insbesondere für die Zeit danach. Und wenn es nach dem Regierungsentwurf geht, würden die Wettbewerbsnachteile unter anderem aufgrund der weiterhin nicht ausgeglichenen Besoldungskürzungen beim ‚Weihnachtsgeld‘ fortgelten.“
Es sei zweifellos bitter, so Tellkamp weiter, dass vielen Beschäftigte in der Privatwirtschaft Einkommenseinbußen zum Beispiel durch Kurzarbeit drohen. „Es darf aber nicht verkannt werden, dass die Kürzung der Beamtenbesoldung seit über zehn Jahren Bestand hat. Selbst in wirtschaftlich guten Zeiten hat die Politik nicht die Kurve gekriegt, eine überfällige Korrektur vorzunehmen. Es kann nicht sein, dass viele für das Allgemeinwohl wichtige Arbeitsplätze leer bleiben, selbst wenn Corona - hoffentlich bald - keine Rolle mehr spielt“, so Tellkamp. Deshalb müsse das Gesetzgebungsverfahren zur Besoldungsstrukturreform als wichtige Chance begriffen werden.