Schleswig-Holstein
Besoldungsansprüche: Absichtserklärung der Landesregierung genügt nicht
Die Landesregierung hat über das Finanzministerium eine Absichtserklärung zur Gewährleistung einer verfassungskonformen Alimentation für das laufende Jahr vorgelegt. Damit sei jedoch keineswegs garantiert, dass das angekündigte Gesetz diesen Ansprüchen auch wirklich gerecht wird, mahnt der dbb sh.
Erweist sich das Gesetz als unzureichend, hätten nur jene Beamtinnen und Beamte einen Anspruch auf Nachzahlungen, die noch vor dem Jahreswechsel einen vorsorglichen Antrag gestellt haben, erklärte der dbb Landesbund am 30. Oktober 2023 – und hat dafür ein „wasserdichtes“ Muster vorgelegt. Der Antrag müsse von den Betroffenen aber noch vor dem Jahreswechsel eingereicht werden.
„Die Bezüge im Jahr 2023 reichen nicht aus, um die Anforderungen der Verfassung zu erfüllen. Insbesondere berücksichtigen sie weder die Preissteigerungen noch die Erhöhung der Sozialleistungen. Die Aussagen der Landesregierung zur Haushaltslage und zu einer eventuell verzögerten Übernahme des Tarifergebnisses lassen es fraglich erscheinen, ob ein hinreichender Ausgleich erfolgt. Weiterhin besteht die Gefahr, dass dieser abermals bedarfsabhängig (Berücksichtigung insbesondere des Partner/-innen-Einkommens) beziehungsweise über familienbezogene Besoldungsbestandteile erfolgt. Das würde bedeuten, dass unzureichend, nur befristet oder sogar überhaupt nicht profitiert wird“, hieß es vom dbb sh. Der bereitgestellte Antrag berücksichtige alle Aspekte und sichere Ansprüche vollständig ab.
Sobald das Anpassungsgesetz vorliegt, wolle man Hinweise und Empfehlungen geben, ob der Antrag vollständig, teilweise oder gar nicht zurückgenommen werden solle. Bis dahin müssten die Betroffenen nichts weiter unternehmen. Auch Verfahrenskosten entstünden nicht, zumal die Landesregierung erklärt habe, die Anträge zunächst nicht zu bescheiden. Zugesagt wurde demnach auch, dass auch per E-Mail zugeleitete Anträge zur Wahrung eventueller Ansprüche akzeptiert werden.
Den Musterantrag und weitere Informationen gibt es unter www.dbb-sh.de.