Hamburg
Besoldungs- und Versorgung: Bürgerschaft beschließt Anpassung
Am 16. Oktober 2024 hat die Hamburgische Bürgerschaft das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024/2025 beschlossen.
Als wesentlicher Bestandteil werden dabei die Ergebnisse der Ländertarifrunde aus dem Dezember 2023 auf den Kreis der Beamtinnen und Beamten und der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen. Die dazugehörigen Zahlungen der Inflationsausgleichprämie hatte die Bürgerschaft schon im Dezember 2023 beschlossen.
Die wesentlichen Gesetzesinhalte sind:
- Erhöhung der Grundgehaltssätze für aktive Beamtinnen und Beamte um 200 Euro ab 1. November 2024 sowie eine Anpassung weiterer dynamischer Besoldungsbestandteile (u. a. allgemeine Stellenzulage) um 4,76 Prozent
- Entsprechende Erhöhung der Versorgungsbezüge gemäß des individuellen Ruhegehaltsatzes (d.h. maximal 71,75 Prozent von 200 Euro) ab 1. November 2024.
- Erhöhung der Grundgehaltssätze und Versorgungsbezüge um 5,5 Prozent ab 1. Februar 2025.
- Erhöhung der Anwärtergrundbezüge um 100,00 Euro ab 1. November 2024 und weitere lineare Erhöhung um 5,5 Prozent ab 1. Februar 2025.
- Anhebung verschiedener Zulagen (u.a. bei der Polizei und Feuerwehr), Anhebung ab 1. August 2025 auf 170 Euro und ab 1. August 2026 auf 180 Euro monatlich.
Dazu sagte der dbb Landesvorsitzende Thomas Treff: „Als dbb hamburg begrüßen wir, dass die Hamburgische Bürgerschaft das Tarifergebnis aus der TV-L Runde aus Ende 2023 jetzt auch auf die hamburgischen Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger überträgt. Erst mit diesem Schritt ist für uns auch die TV-L-Tarifrunde abgeschlossen. Damit können wir also zufrieden sein. Wir halten es aber weiterhin für einen Fehler, dass der Gesetzgeber mit dem Gesetz nicht die Fehlentwicklungen in der Besoldung und Versorgung der letzten Jahre (fast schon Jahrzehnte) korrigiert hat und zum Beispiel die Anrechnung des sogenannten Partnereinkommens und den damit verbundenen sogenannten Besoldungsergänzungszuschlag abgeschafft hat, um für alle Beamtinnen und Beamten in Hamburg endlich eine amtsangemessene Alimentation herzustellen. Auch eine Verlängerung der Angleichungszulage über das Jahr 2025 hinaus wurde noch nicht beschlossen. So kann man zusammenfassen, dass der Gesetzgeber zum wiederholten Mal die Möglichkeit verpasst hat für eine amtsangemessene Alimentation in Hamburg zu sorgen.“