dbb und Landesbünde

Besoldung: Verfassungsvorgaben erfüllen

Wegen der großen Bedeutung in finanzieller und gesellschaftlicher Hinsicht hat der dbb mit seinen Landesbünden die Besoldungsgesetzgeber im Bund und in den Ländern am 8. Januar 2021 aufgefordert, die Verfassungsvorgaben umgehend zu erfüllen. Außerdem wurde die Unterstützung bei der Neugestaltung der Besoldungsstruktur zugesagt.

 

Anlass ist, dass bei der Besoldung der Abstand zu den staatlichen Leistungen der Grundsicherung nicht eingehalten wird. In Zukunft müssen mit allen Ländern und dem Bund einheitliche, tragfähige und zukunftsfähige Regelungen erarbeitet werden. Dieses Vorhaben ist äußerst komplex, da seit dem Jahr 2006 die Besoldung im Bund und in den Ländern jeweils unterschiedlich gestaltet ist und es in den 17 Rechtskreisen eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen gibt. Für die Zukunft sind Lösungen anzustreben, die ein Mindestmaß an Grundeinheitlichkeit in der Besoldung der Beamtinnen und Beamten sicherstellen.

Zur Ausgangslage

Es bestehen unabwendbare Handlungsnotwendigkeiten, weil die Besoldung für die mehr als 1,8 Millionen Beamtinnen und Beamten in Deutschland im Bereich der Mindestalimentation und im Bereich der Alimentation für Familien in weiten Teilen verfassungswidrig zu niedrig ist. Für die Vergangenheit stehen deshalb hunderttausenden von Beamtinnen und Beamten Nachzahlungsansprüche zu. Für die Zukunft müssen spätestens ab Mitte des Jahres 2021 verfassungskonforme Regelungen getroffen werden.

 

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