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    Besoldung und Versorgung sind im deutschen Berufsbeamtentum eng miteinander verknüpft.

Diskussion um AlimentationBesoldung und Versorgung gehören zusammen

dbb senioren: Eine verfassungsgemäße, amtsangemessene Besoldung stärkt auch die Versorgung von Ruhestandsbeamtinnen und -beamten.

dbb senioren

Die Diskussion um die amtsangemessene Besoldung von Beamtinnen und Beamten betrifft nicht nur die aktiven Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, sondern auch die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Denn Besoldung und Versorgung sind im deutschen Berufsbeamtentum eng miteinander verknüpft.

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen bekräftigt, dass der Dienstherr verpflichtet ist, Beamtinnen und Beamten einen amtsangemessenen Lebensunterhalt zu gewährleisten. Dieses sogenannte Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und ist durch Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes geschützt. Das Gericht stellte klar, dass eine Besoldung verfassungswidrig ist, wenn sie evident unzureichend ausfällt. Werden verfassungswidrig zu niedrige Besoldungen korrigiert, muss sich dies deshalb auch in der Beamtenversorgung widerspiegeln. 

„Der dbb fordert daher die konsequente Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation und die Wahrung des verfassungsrechtlich geschützten Alimentationsprinzips über die aktive Dienstzeit hinaus. Daraus ergibt sich die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung von Besoldungsverbesserungen auf die Versorgung“, betonte Horst Günther Klitzing, Vorsitzender der dbb bundesseniorenvertretung, am 4. September 2026 in Berlin und fügte hinzu: „Nur so kann eine nachhaltige und verlässliche Ausgestaltung von Besoldung Versorgung sichergestellt werden, die der Lebensleistung der Beamtinnen und Beamten auch gerecht wird.“

 

Lesen Sie zum selben Thema einen ausführlichen Beitrag in der September-Ausgabe des Magazins „Aktiv im Ruhestand“

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