Einkommensrunde 2016 mit Bund und Kommunen

Beschäftigte gehen in Erfurt auf die Straße

Die erste Runde der Tarifverhandlungen über Einkommen und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten von Bund und Kommunen ist am 21. März 2016 ergebnislos vertagt worden. Um ihre Forderungen vor der nächsten Runde zu untermauern, sind Bundes- und Kommunalbeschäftigte in Erfurt am 6. April 2016 auf die Straße gegangen. Die Teilnehmer, darunter Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit sowie Mitglieder der Jugend machten auf Transparenten und in Sprechchören auf dem Fischmarkt vor dem Rathaus deutlich, dass sie Verhandlungsergebnisse statt Hinhaltetaktiken erwarten.

Einkommensrunde 2016

„Deutschland hatte 2015 Rekord-Steuereinnahmen – daran müssen auch die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen teilhaben!“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der dbb Bundestarifkommission, Jens Weichelt, zu den Demonstranten. „Es kann nicht sein, dass wir in Potsdam wie lästige Bittsteller abgespeist werden sollen. Wir werden gemeinsam für unsere Forderungen kämpfen, denn sie bedeuten auch Wertschätzung und Anerkennung für unsere Arbeit, gerade in dieser Zeit mit ihren großen Herausforderungen“, begründete Jens Weichelt die Forderungen des dbb.

Die Demonstration in Erfurt ist eine Aktion im Rahmen der zwischen dem 4. und 11. April 2016 bundesweit durchgeführten Warnstreiks und Kundgebungen des dbb im Vorfeld der 2. Verhandlungsrunde, die am 11. und 12. April 2016 in Potsdam stattfindet.

Hintergrund

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt knapp zwei Millionen Beschäftigte betroffen: 147.335 Arbeitnehmer des Bundes, 1.241.845 Arbeitnehmer der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 179.595 Beamte und 179.000 Versorgungsempfänger des Bundes, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet/versorgt werden.

 

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