Elternzeit- und Elterngeld

BEEG-Reform: Verbesserungen mit Luft nach oben

Der Bundestag hat der Novellierung des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes zugestimmt und damit weitere Verbesserungen für Eltern von Frühgeborenen verabschiedet. Die dbb frauen begrüßen den Beschluss, kritisieren die Reform jedoch als nicht weitreichend genug.

„Mit Votum des Bundestages ist der Weg für die von uns seit Langem geforderte Flexibilisierung des Elterngeldbezugs nun endlich frei. Vor allem freuen wir uns aber über die Zustimmung zu weitreichenden Verbesserungen für Eltern von Frühgeborenen“, machte dbb frauen Chefin Milanie Kreutz am 28. Januar 2021 deutlich.

Mit der Reform des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes wird die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit für Eltern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten, von 30 auf 32 Stunden angehoben. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern ermöglicht, soll künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden, bezogen werden können.

Für den Elterngeldbezug im Fall von Frühgeburten wird ein Stufenmodell eingeführt. Der Bezug des Basiselterngeldes verlängert sich um einen Monat auf insgesamt 13 Monate, wenn die Geburt mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin liegt. Bei Kindern, die mindestens acht Wochen zu früh auf die Welt kommen, verlängert sich der Anspruch auf 14 Monate, bei zwölf Wochen auf 15 Monate und bei 16 Wochen auf 16 Monate. Ursprünglich umfasste der Gesetzentwurf lediglich eine Verlängerung des Elterngeldes um pauschal einen Monat bei allen Frühgeburten. 

„Trotz aller Verbesserungen bleibt es aber bei einem Reförmchen“, kritisierte Kreutz. „Die Bundesregierung hat die Chance auf eine ,echte‘ Reform des BEEG in dieser Legislatur endgültig vertan. Die von vielen Seiten zu Recht geforderte Anpassung der Mindestelterngeldsätze an die steigenden Lebenshaltungskosten bleibt unberücksichtigt. Das ist gerade für finanzschwache Familien ein herber Schlag. Denn seit der Einführung 2007 hat sich hier nichts getan“, mahnte Kreutz und verwies auf die zunehmend angespannte Lage vieler werdender Eltern aufgrund der Corona-Pandemie.

Aber auch bei der Flexibilisierung der Arbeitszeitkorridore sieht Kreutz noch Luft nach oben und erneuerte ihre Forderung nach einer weiteren Öffnung der festgelegten Arbeitszeitfenster für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten oder den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen: „Damit Familien die gewünschte Flexibilität erhalten, um sich Sorge- und Erwerbsarbeit gleichberechtigt aufzuteilen, wäre ein Stundenkorridor von 20 bis 32 Wochenstunden optimal. Wir werden hier nicht lockerlassen. Auch eine Aufstockung der Partnermonate und das Recht für Väter auf Vaterschaftsurlaub müssen endlich angepackt werden.“

 

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