Sachsen-Anhalt
Beamtenpolitisches Spitzengespräch mit Finanzminister
Am 6. Mai 2021 haben sich Vertreter des dbb sachsen-anhalt zu einem Spitzengespräch über aktuelle Themen des Beamtenrechts mit Finanzminister Michael Richter getroffen. Ein Schwerpunkt war die Umsetzung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Besoldung in Nordrhein-Westfalen und Berlin.
Durch die im Januar 2021 getroffene BVerfG-Entscheidung zur Besoldung in Nordrhein-Westfalen und Berlin ergibt sich auch für Sachsen-Anhalt Handlungsbedarf. Finanzminister Richter kündigte an, dass derzeit an einem entsprechenden Gesetzentwurf gearbeitet werde. Aufgrund des Umfangs, der notwendigen Klärung etlicher Detailfragen und der zu erwartenden Kosten in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags, sei das Gesetzgebungsverfahren aber erst in der nächsten Legislaturperiode umsetzbar. Ulrich Stock, stellvertretender Landesvorsitzender des dbb sachsen-anhalt, sagte: „Wir erwarten, dass die Grenze zur verfassungswidrigen Alimentation nicht wieder mit ‚Hundertstel‘ eines Prozentes berechnet wird.“
Auf Nachfrage der dbb Vertreter hinsichtlich der Anerkennung einer Covid-19 Erkrankung als Dienstunfall, kündigte der Finanzminister an, dass sein Haus hierzu einen Handlungsleitfaden für die Dienststellen veröffentlichen werde. Aus Gründen der Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten werde man systemkonform vergleichbare Regelungen wie für die Tarifbeschäftigten, die bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt versichert sind, anwenden. Stock und Iris Herfurth, stellvertretende dbb Landesvorsitzende, begrüßen die Entscheidung, dass bei der Anerkennung einer Corvid-19-Erkrankung nicht der Vollbeweis, sondern auch der Anscheinsbeweis ausreichend ist. Umfangreiche Einzelfallprüfungen werde es aber trotzdem geben. „Auch wenn nur wenige Fälle vorliegen, ist dieser Handlungsleitfaden auch aufgrund der noch unbekannten Langzeitfolgen wichtig“, betonte Herfurth.
Die dbb Vertreter forderten zudem erneut die Einführung einer Beihilfe-App. Stock: „Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass die Belege bei der Krankenversicherung elektronisch eingereicht werden können, aber der Beihilfestelle in Papierform per Post zugeschickt werden müssen. Es entstehen unnötige Bearbeitungszeiten, die nicht mehr hinnehmbar sind.“ Rüdiger Malter, Staatssekretär im Finanzministerium, kündigte an, dass noch 2021 eine App-basierte Anwendung den Landesbeamtinnen und -beamten zur Verfügung gestellt werden soll. Die medienbruchfreie Bearbeitung in der Beihilfestelle sei in diesem Jahr nicht mehr realisierbar.