Mecklenburg-VorpommernBeamtenbesoldung: Das Land muss jetzt handeln

Der dbb m-v sieht sich nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald in seiner Kritik bestätigt: Die Beamtenbesoldung in Mecklenburg-Vorpommern war in den Jahren 2018 bis 2022 in mehreren Besoldungsgruppen verfassungswidrig zu niedrig.

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Das Gericht hat mit seinen Entscheidungen vom 24. April 2025 und 22. Juli 2025 sechs Verfahren zu den Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 wegen möglicher Verstöße gegen das Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung sowie fehlender ämterbezogener Differenzierung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Der dbb m-v hatte bereits seit Jahren auf diese gravierenden Mängel hingewiesen und entsprechende Verfahren unterstützt.

 

„Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für die Wahrung der verfassungsrechtlich garantierten amtsangemessenen Alimentation“, erklärte Dietmar Knecht, Landesvorsitzende des dbb m-v, am 12. August 2025. „Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten hervorragende Arbeit für das Land und seine Bürgerinnen und Bürger. Dafür steht ihnen auch eine verfassungsgemäße Besoldung zu.“

Für andere Besoldungsgruppen (A 11 und A 13) sah das Gericht keine Verfassungswidrigkeit. Der dbb m-v wird die weitere Entwicklung auch in diesen Bereichen genau beobachten. 

 

Der dbb m-v fordert die Landesregierung auf, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens in Karlsruhe, umgehend die gesetzlichen Grundlagen anzupassen und rückwirkend für eine angemessene Bezahlung aller betroffenen Beamtinnen und Beamten zu sorgen.

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