BMF-Bestandsaufnahme zur Pausenlosen Arbeitszeit
BDZ für Beibehaltung der Pausenlosen Arbeitszeit
Der Bundesrechnungshof (BRH) hatte gegen Ende 2018 in einem Bericht zur Prüfung der „Besoldungsrechtlichen Auswirkungen der Arbeitszeit ohne Anrechnung von Pausen in ausgewählten Bereichen der Bundesverwaltung“ festgestellt, dass die Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit gemäß dem BMF-Erlass vom 26. Juni 2015 in den Sachgebieten C, E und im Grenzabfertigungsdienst mit Schichtdienst teilweise uneinheitlich erfolgt.
Als Reaktion auf diese Prüfungsbemerkung des BRH und einer mündlichen Erörterung mit dem BRH sowie der Generalzolldirektion (GZD) hat das BMF die GZD beauftragt, in den Bereichen, in denen die Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit zugelassen ist, eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der Einheitlichkeit der Umsetzung der BMF-Regelungen zur Pausenlosen Arbeitszeit durchzuführen.
Der BDZ setzte sich bereits während der Bestandsaufnahme erfolgreich für klare Verhältnisse der zu prüfenden Organisationseinheiten ein. Für den BDZ steht zudem fest: die Pausenlose Arbeitszeit beim Zoll darf nicht in Frage gestellt werden. Der BDZ wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass das Instrument der ausenlosen Arbeitszeit beim Zoll erhalten bleibt.