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Bayerisches Personalvertretungsrecht: Jugend besser beteiligen

Bei einer Anhörung zur geplanten Novellierung des Bayerischen Personalvertretungsrechts hat die dbb jugend Vorschläge für Jugendliche und Auszubildende eingebracht.

 

„Jugendliche und Auszubildende brauchen einen stärkeren Hebel, um ihre Interessen deutlich und nachhaltig innerhalb der verschiedenen Bereiche im öffentlichen Dienst vertreten zu können. Deshalb freuen wir uns, dass Bayern bei der Novellierung hier die Chance nutzt und gerade diese Gruppe von Anfang an in ihre gesetzlichen Vorhaben einbezieht. Bayern könnte damit Vorbild für andere Landesverwaltungen werden“, erklärte dbb jugend Chefin Karoline Herrmann bei der Sachverständigenanhörung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes des Bayerischen Landtages am 15. Juni 2021. Aufbauend auf den Ergebnissen soll ein entsprechender Gesetzentwurf erstellt werden.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung sollte nicht nur in Gespräch mit dem Dienststellenleiter eingebunden werden, wenn es um Angelegenheiten von Beschäftigten geht, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in Berufsausbildung befinden, stellte Herrmann heraus. „Eine spiegelgleiche Regelung zur Teilnahme an Personalratssitzungen ist hier der richtige Weg. Das heißt, dass die Jugend- und Auszubildendenvertretung das Recht erhalten muss, eine Person aus ihren Reihen zu benennen, die dann an allen Gesprächen des Personalrats mit dem Dienststellenleiter teilnehmen kann.“

Herrmann regte zudem an, die Wahlberechtigung zum Personalrat nicht bereits bei sechsmonatiger Abwesenheit ohne Bezüge, sondern erst nach zwölf Monaten entfallen zu lassen. „Das wäre ein richtiges Signal in Richtung Arbeitszeitflexibilisierung, um beispielsweise als Beschäftigter eine längere berufliche Auszeit nehmen zu können, ohne die Wahlberechtigung zum Personalrat zu verlieren.“

Angezeigt ist aus Sicht der dbb jugend zudem die Einführung eines Aufgabenkatalogs vergleichbar mit dem des Personalrates, in dem die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung festgehalten werden. „Bisher fehlt eine solche gesetzliche Fixierung, die Bereiche abdeckt, die im Besonderen für Jugendliche und Auszubildende relevant sind. Etwa eine Vorschrift, die die Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretungen an Vorstellungsgesprächen ermöglicht, sollte Standard sein“, so die dbb jugend Chefin.

Hintergrund:

Das Personalvertretungsrecht bildet auf Bundes- und Landesebene die Grundlage für die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in öffentlichen Verwaltungen, Betrieben und Einrichtungen. Rechte und Schutzvorschriften der Beschäftigten werden von den durch sie gewählten Interessenvertretungen, den Personalrat beziehungsweise die Jugend- und Auszubildendenvertretung, überwacht. Diese Vertretungen tragen berechtigte Interessen und Beschwerden der Beschäftigten dem Dienststellenleiter vor und wirken auf Problemlösungen hin.

 

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