Bundesfernstraßenreform

Autobahn GmbH: Eingruppierung steht

Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich am 5. April 2019 auf die Regelungen zur Eingruppierung bei der neuen Autobahn GmbH des Bundes mit ihren zukünftig 15.000 Beschäftigten geeinigt.

Fernstraßenbundesamt / Infrastrukturgesellschaft

„Damit ist nun weitestgehend klar, welche Tätigkeiten welcher Entgeltgruppe in den Gehaltstabellen entsprechen. Das ist ein wichtiger erster Baustein auf dem Weg zu einem soliden und attraktiven Tarifvertrag bei der neuen Gesellschaft“, sagte der Verhandlungsführer und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, Volker Geyer.

Im nächsten Schritt müssten nun weitere wichtige Punkte endgültig festgeschrieben werden, wie beispielsweise die Entgelttabellen und Zulagen, die Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge und die Beschäftigungsbedingungen für Ausbildende. Geyer: „Wir wollen und werden eine insgesamt gelungene Tarif-Struktur durchsetzen. Die ist entscheidend: Denn erstens brauchen die Beschäftigten der Länder, die die Autobahn GmbH von einem Wechsel überzeugen möchte, eine konkrete Entscheidungsgrundlage. Zweitens muss sich die Gesellschaft mit attraktiven Arbeitsbedingungen schon jetzt für den Wettbewerb um Fachkräfte richtig aufstellen.“

 

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