Ausschuss für Arbeitsmedizin neu berufen

Am 10. Februar 2015 hat sich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) neu konstituiert. In dieser zweiten Berufungsperiode von 2015 bis 2020 wird sich erstmals auch der dbb an der Ausschussarbeit beteiligen.

Der AfAMed ist ein Beratungsgremium des BMAS, dessen Aufgabe es unter anderem ist, Regeln und Empfehlungen zur Umsetzung der Vorgaben der „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)“ zu erarbeiten. Der Ausschuss trägt auf diese Weise dazu bei, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhalten. Gleichzeitig berät der AfAMed das BMAS in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes. In der neuen Berufungsperiode stehen neben klassischen arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken auch neue arbeitsmedizinische Fragestellungen auf der Agenda des AfAMed, wie zum Beispiel die Digitalisierung der Arbeitswelt.

Neben dem AfAMed ist der dbb auch im Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) vertreten und hat Mitglieder für den Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) sowie für den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) benannt.

 

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